Neuerungen zum Inkrafttreten 13. Februar 2023
Zum 13. Februar 2023 werden wesentliche Teile der Richtlinie 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (Neufassung) (ABl. L 58 vom 27. Februar 2020, S. 4-42) in nationales Recht umgesetzt.
Die Überarbeitung der Regelungen zu grenzüberschreitenden Beförderungen von Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs bildet hierbei den Schwerpunkt der steuerübergreifenden Rechtsänderungen - sowohl im Energiesteuer-, als auch im Genussmittelsteuerbereich. Für grenzüberschreitende Beförderungen von Waren des steuerrechtlich freien Verkehrs ist künftig grundsätzlich EMCS zu verwenden.
Hervorzuheben sind auch die im Genussmittelsteuerbereich eingeführten Heilungsmöglichkeiten bei geringfügigen Verfahrensabweichungen im Rahmen von Beförderungen unter Steueraussetzung.
Aufgrund der Rechtsänderung sind Anpassungen an den Steueranmeldungen im Genussmittelsteuerbereich notwendig. Für eine kurze Übergangsphase (13. bis längstens 28. Februar 2023) sind bei der Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare Besonderheiten zu beachten. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag "Aktuelles zu den Formularen".