Die Dienststellen der Zollverwaltung erheben statistische Daten für die einzelnen Verbrauchsteuern (zum Beispiel über Erzeugungs- oder Absatzmengen). Diese werden dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt.
Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht monatlich einen Bericht über die Steuereinnahmestatistiken.
Zu den Steuereinnahmestatistiken des BMF
Die Statistiken aus den Bereichen Biersteuer, Alkoholsteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie Tabaksteuer werden durch das Statistische Bundesamt (DESTATIS) im Bereich Publikationen veröffentlicht. In der Biersteuerstatistik werden beispielsweise die steuerfreie Absatzmenge und die steuerpflichtige Absatzmenge nach Steuerklassen veröffentlicht.