Elektronische Datenübermittlung gemäß EnSTransV
Übergang der Leistungen des Erfassungsportals zur EnSTransV als Dienstleistung im Zoll-Portal
Am 1. Mai 2017 hat die Zollverwaltung das Erfassungsportal zur EnSTransV (Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz) in Betrieb genommen und damit die Möglichkeit einer elektronischen Übermittlung von
- Anzeigen über die im vorangegangenen Kalenderjahr in Anspruch genommenen Steuerbegünstigungen nach § 4 EnSTransV sowie
- Erklärungen über die im vorangegangenen Kalenderjahr erhaltenen Steuerentlastungen nach § 5 EnSTransV
geschaffen.
Das bisher unter https://enstransv.zoll.de erreichbare Erfassungsportal zur EnSTransV wurde Anfang Oktober 2022 abgeschaltet.
Im Zuge der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen der Zollverwaltung steht Ihnen das Erfassungsportal zur EnSTransV als Dienstleistung "Erfassung von Steuerbegünstigungen gemäß EnSTransV" ab 1. Januar 2023 im Zoll-Portal zur Verfügung.
Online-Dienstleistung im Zoll-Portal
Mit Hilfe dieser Dienstleistung können Sie als Steuerbegünstigter Ihre Anzeige- und Erklärungspflichten nach der EnSTransV erfüllen.
Zoll-Portal: Dienstleistung "Erfassung von Steuerbegünstigungen gemäß EnSTransV" [Anmeldung notwendig]
Das Zoll-Portal bietet Ihnen einen einfachen und sicheren Zugang zu den Dienstleistungen des Zolls.
Nach einmaliger Registrierung können Sie Ihre Anträge digital über das Zoll-Portal stellen und deren Bearbeitungsstand verfolgen.
Nähere Informationen finden Sie in den Fachbeiträgen zum Zoll-Portal
für Privatpersonen
für Unternehmen