Über den elektronischen Postkorb können Sie medienbruchfrei Nachrichten vom Zoll erhalten. Dies erspart lange Postwege. Zudem können Sie die Nachrichten herunterladen. Wie es funktioniert, wird hier erklärt.
-
Nachrichten im Postkorb
Die "Elster fünf OHG" hat der elektronischen Bereitstellung von Bescheiden zum Datenabruf zugestimmt und erhält deshalb eine Nachricht im Postkorb. Eberhard Elster wurde darüber per E-Mail benachrichtigt. Man sieht eine Darstellung der beteiligten Unternehmen. Das Bild wechselt zur Internetseite des Bürger- und Geschäftskundenportals.
Nachdem er sich dort angemeldet hat, wird eine ungelesene Nachricht in seinem Postkorb angezeigt. Eberhard Elster möchte jetzt die Nachricht lesen. Er folgt dem Link "Sie haben eine ungelesene Nachricht im Postkorb" und eine neue Seite öffnet sich.
Aus der Übersicht wählt er die ungelesene Nachricht über "Postkorbnachricht lesen" aus. Das Icon befindet sich direkt neben dem Betreff der Nachricht.
Das Dokument steht jetzt zum Abruf bereit. Eine neue Seite wird geöffnet.
Eberhard Elster kann die PDF-Datei nun herunterladen und die Nachricht lesen. Durch Anklicken der Datei öffnet sich ein neues Fenster, in dem das Schreiben angezeigt wird.
Gut, dass er sich für diese schnelle und direkte Möglichkeit des elektronischen Datenabrufs entschieden hat!