Die Stromsteuer als Teil der ökologischen Steuerreform wurde am 1. April 1999 eingeführt.
Der Gesetzgeber hat die maßvolle Besteuerung von Energie beschlossen, um Anreize zu schaffen, den Energieverbrauch zu senken und umweltschonende Energieträger verstärkt zu entwickeln und nachzufragen. Außerdem dienen die Einnahmen aus der Stromsteuer dazu, die Rentenversicherungsbeiträge zu senken und zu stabilisieren, um so den Faktor Arbeit zu entlasten.
Das Stromsteuergesetz erfuhr seine erste Änderung durch das Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform vom 16. Dezember 1999 (In-Kraft-Getreten zum 1. Januar 2000). Darin wurden unter anderem die Steuersätze und die Ausgestaltung der Steuervergünstigungen bis einschließlich 2003 festgeschrieben.
Im Rahmen des Gesetzes zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform vom 23. Dezember 2002 (BGBL. I, S. 4602 ff.) wurden unter anderem die Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft abgeschmolzen.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Energiesteuer-Richtlinie (RL 2003/96 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, EnergieStRL) wurden verschiedene Änderungen vorgenommen, für die ein rechtlicher und praktischer Regelungsbedarf bestand.