Was ist die Stromsteuer?
Die Stromsteuer gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern und wird im Steuergebiet auf elektrischen Strom erhoben.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Stromsteuer sind das Stromsteuergesetz (StromStG) und die Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV). Die Steuer wird von der Zollverwaltung verwaltet, ihr Aufkommen steht dem Bund zu.
Bei der Stromsteuer handelt es sich um eine Selbstveranlagungssteuer, das heißt der Steuerschuldner hat eine Steuererklärung abzugeben und darin die Steuer selbst zu berechnen.
Was unterliegt der Stromsteuer?
Das Gesetz bestimmt den Steuergegenstand "Elektrischer Strom" unter Bezug auf die Position 2716 der Kombinierten Nomenklatur in der am 1. Januar 2002 geltenden Fassung. Als steuerliche Bemessungsgrundlage legt das Stromsteuerrecht die Megawattstunde (MWh) fest.