Die Stromsteuer wird anhand der Einheit Megawattstunden (MWh) bemessen.
Das Stromsteuerrecht sieht neben dem Regelsteuersatz nach § 3 Stromsteuergesetz (StromStG) für bestimmte Tatbestände auch ermäßigte Steuersätze vor.
Regelsteuersatz
Der Regelsteuersatz beträgt 20,50 Euro je Megawattstunde.
Ermäßigte Steuersätze
Art der Steuerermäßigung | Höhe der Steuer für 1 MWh |
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Strom für den Fahrbetrieb nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 StromStG | 11,42 Euro |
Strom für Wasserfahrzeuge nach § 9 Abs. 3 StromStG (ab 23. Juli 2011) | 0,50 Euro |