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Steuerhöhe

Die Stromsteuer wird anhand der Einheit Megawattstunden (MWh) bemessen.

Das Stromsteuerrecht sieht neben dem Regelsteuersatz nach § 3 Stromsteuergesetz (StromStG) für bestimmte Tatbestände auch ermäßigte Steuersätze vor.

Regelsteuersatz

Der Regelsteuersatz beträgt 20,50 Euro je Megawattstunde.

Ermäßigte Steuersätze

Art der SteuerermäßigungHöhe der Steuer für 1 MWh
Strom für den Fahrbetrieb nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 StromStG11,42 Euro
Strom für Wasserfahrzeuge nach § 9 Abs. 3 StromStG (ab 23. Juli 2011)0,50 Euro

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