Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Anwendungsfälle

Strom im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder Schienenbahnen, § 9 Abs. 2 StromStG

Für Strom, der im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder im Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr mit Ausnahme der betriebsinternen Werkverkehre und Bergbahnen entnommen wird, gilt ein Steuersatz von 11,42 Euro je Megawattstunde (MWh).
Ausgenommen sind jedoch die Fälle, in denen der Strom bereits unter einen Befreiungstatbestand fällt.

Die Steuerbegünstigung im Verkehr mit Oberleitungsomnibussen oder Schienenbahnen gilt nach der Definition in § 13 Stromsteuerverordnung (StromStV) für Strom, der wie folgt verwendet wird:

  • zum Antrieb der Fahrzeuge
  • zum Betrieb von sonstigen elektrischen Anlagen der Fahrzeuge
  • bei Schienenbahnen für die Zugbildung, Zugvorbereitung, Bereitstellung und Sicherung der Fahrtrassen und Fahrwege

Die Steuerermäßigung nach § 9 Abs. 2 StromStG gilt als staatliche Beihilfe. Daher sind die beihilferechtlichen Vorgaben zu beachten.

Landseitige Stromversorgung von Wasserfahrzeugen für die Schifffahrt, § 9 Abs. 3 StromStG

Der Rat der Europäischen Union hat Deutschland ermächtigt, auf direkt an Schiffe am Liegeplatz im Hafen gelieferten elektrischen Strom einen ermäßigten Steuersatz in Höhe von 0,50 Euro je Megawattstunde anzuwenden. Die Steuerermäßigung nach § 9 Abs. 3 StromStG gilt als staatliche Beihilfe. Daher sind die beihilferechtlichen Vorgaben zu beachten.

Nach § 9 Abs. 3 StromStG unterliegt Strom dann einem ermäßigten Steuersatz von 0,50 Euro für eine Megawattstunde, wenn er im Fall einer landseitigen Stromversorgung von Wasserfahrzeugen für die Schifffahrt, mit Ausnahme der privaten nicht gewerblichen Schifffahrt, verbraucht wird.

Die Durchführungsbestimmungen sind in § 14 StromStV enthalten.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen