Antrag auf Erlaubnis
Wer benötigt eine Erlaubnis?
Im Stromsteuerrecht benötigt derjenige eine Erlaubnis, der als Versorger Strom leisten will, als Eigenerzeuger Strom zum Selbstverbrauch entnehmen will oder als Letztverbraucher Strom von außerhalb des deutschen Steuergebiets beziehen will (§ 4 StromStG).
Ausnahme:
Wer bereits eine Erlaubnis als Versorger besitzt, braucht keine zusätzliche Erlaubnis als Eigenerzeuger, wenn er Strom zum Selbstverbrauch entnimmt.
Der Eigenerzeuger, der Strom steuerfrei nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a, Nr. 4 und Nr. 5 StromStG zum Selbstverbrauch entnimmt, benötigt ebenfalls keine Erlaubnis.
Wie ist der Antrag auf Erlaubnis zu stellen?
Der Antrag ist vor Aufnahme der Tätigkeit als Versorger, Eigenerzeuger oder erlaubnispflichtiger Letztverbraucher schriftlich nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen. Dazu sind die Formulare 1410 (Antrag auf Erteilung/Änderung einer Erlaubnis) und ggf. 1410a (Betriebserklärung für allgemein erlaubte Stromerzeugungsanlagen) sowie 1410az (Zusatzblatt – Betriebserklärung für allgemein erlaubte Stromerzeugungsanlagen) zu verwenden.
In den Fällen nach § 1a Abs. 6 und 7 StromStV, in denen ein Versorgerstatus nur für den geleisteten Strom besteht und ansonsten Strom als Letztverbraucher bezogen wird (z.B. bei Mieterstrommodellen), ist vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausreichend. Dazu sind die Formulare 1412 (Anzeige auf Erteilung/Änderung einer Erlaubnis) und ggf. 1410a (Betriebserklärung für allgemein erlaubte Stromerzeugungsanlagen) sowie 1410az (Zusatzblatt - Betriebserklärung für allgemein erlaubte Stromerzeugungsanlagen) zu verwenden.
Wo ist der Antrag auf Erlaubnis zu stellen?
Der Antrag auf Erlaubnis ist in der Regel bei dem Hauptzollamt zu stellen, in dessen Bezirk der Versorger, Eigenerzeuger oder Letztverbraucher seinen Geschäfts- oder Wohnsitz hat. Weicht der Ort der Geschäftsführung vom Geschäfts- oder Wohnsitz ab, ist das Hauptzollamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsführung befindet.