Wer erteilt die Erlaubnis?
Wenn die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, wird die Erlaubnis durch das Hauptzollamt erteilt.
Voraussetzungen sind:
- die Vorlage eines vollständigen Antrags
- die Erfüllung der Eigenschaften eines Versorgers, Eigenerzeugers oder Letztverbrauchers
- die Leistung einer ggf. für erforderlich gehaltenen Sicherheit
Wie wird die Erlaubnis erteilt?
Das örtlich zuständige Hauptzollamt erteilt aufgrund der Angaben des Antragstellers die Erlaubnis unter Widerrufsvorbehalt schriftlich (§ 3 Stromsteuerverordnung).
Wird die Erlaubnis als Versorger erteilt, stellt das Hauptzollamt zusätzlich einen Erlaubnisschein aus.
In den Fällen des § 1a Abs. 6 und 7 StromStV gilt die Erlaubnis mit Eingang der ordnungsgemäßen Anzeige als erteilt. Ein Erlaubnisschein wird nicht ausgestellt.
Eigenerzeuger oder Letztverbraucher erhalten nur die schriftliche Erlaubnis. Ein Erlaubnisschein ist für sie ebenfalls nicht vorgesehen.