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Pflichten des Erlaubnisinhabers

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Pflichten des Erlaubnisinhabers

Besonders wichtige Pflichten

Die Erteilung der Erlaubnis führt dazu, dass der Erlaubnisinhaber einige Pflichten zu erfüllen hat. Zu den Pflichten zählen zum Beispiel Aufbewahrungspflichten, Aufzeichnungspflichten und Mitteilungspflichten.

Eine Erlaubnis als Versorger, Eigenerzeuger oder Letztverbraucher nach § 4 Stromsteuergesetz (StromStG) berechtigt nicht zu einer steuerbegünstigten Entnahme von Strom.

Eine Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 oder Abs. 3 StromStG ist gesondert zu beantragen.

Weitere Informationen zu Aufzeichnungspflichten

Informationen zur Ausweisung auf der Rechnung

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