Für Wohnmobile, Nutzfahrzeuge und Elektrofahrzeuge erfolgt die Berechnung der Jahressteuer nach vom zulässigen Gesamtgewicht abhängigen Staffelsteuersätzen.
Dabei ist das zulässige Gesamtgewicht des Kraftfahrzeugs, sofern es mehr als 2.000 Kilogramm beträgt, auf die in der linken Spalte der jeweiligen Steuersatzübersicht genannten Gewichtsstufen aufzuteilen und der für jede Stufe geltende Steuersatz anzuwenden.
So ist zum Beispiel bei einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.600 Kilogramm Folgendes anzuwenden:
- für 2.000 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht der erstgenannte Steuersatz (je angefangene 200 Kilogramm)
und - für das über 2.000 Kilogramm hinausgehende zulässige Gesamtgewicht von 600 Kilogramm der zweitgenannte Steuersatz (je angefangene 200 Kilogramm).
Im Falle eines Nutzfahrzeugs setzt sich der Steuerbetrag dieses Beispiels wie folgt zusammen:
1. Betroffene Gewichtsstufen und anzuwendende Steuersätze
Gesamtgewicht in Kilogramm | Steuersatz in Euro je angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht |
---|---|
bis 2.000 | 11,25 |
über 2.000 bis 3.000 | 12,02 |
2. Berechnung der Teilbeträge je Gewichtsstufe und des Steuerbetrags
- 10-mal erstgenannter Steuersatz von 11,25 Euro = 112,50 Euro
(Berechnung für 2.000 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht, geteilt durch 200 Kilogramm = 10 angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht)
plus - 3-mal zweitgenannter Steuersatz von 12,02 Euro = 36,06 Euro
(Berechnung für 600 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht, geteilt durch 200 Kilogramm = 3 angefangene 200 Kilogramm Gesamtgewicht)
Die Summe der Teilbeträge ergibt 148,56 Euro.
Die abgerundete Jahressteuer beträgt 148,00 Euro.