Zoll

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Online-Dienstleistung Kraftfahrzeugsteuer

Das Zoll-Portal bietet Ihnen einen einfachen und sicheren Zugang zu den Dienstleistungen des Zolls. Nach einmaliger Registrierung können Sie über die Dienstleistung "Kraftfahrzeugsteuer" Ihre Anträge, Anzeigen und Mitteilungen online erstellen und an den Zoll übermitteln.

Überblick

Die nachfolgende Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick über die Online-Dienstleistung "Kraftfahrzeugsteuer".
Die aufgeführten Leistungen können Sie online über das Zoll-Portal in Anspruch nehmen und die damit verbundenen Anträge, Anzeigen oder Mitteilungen rechtsverbindlich an die Zollverwaltung übermitteln und deren Bearbeitungsstand verfolgen. Notwendige Unterlagen können von Ihnen in digitaler Form hochgeladen werden. Sofern Sie zustimmen, werden die Ihnen bekannt zu gebenden Schreiben und Bescheide über die Postkorbfunktion des Zoll-Portals elektronisch zum Datenabruf bereitgestellt.

Fahrzeuge

Fahrzeugübersicht anzeigen

Die Ihrem Bürger- bzw. Geschäftskundenkonto zugeordneten Fahrzeuge werden in einer Tabelle (Fahrzeugübersicht) angezeigt.
Sofern nicht alle Fahrzeuge aufgeführt sind, können Sie das fehlende Fahrzeug manuell hinzufügen lassen.

Steuervergünstigungen verwalten

Steuervergünstigungen einsehen

Fahrzeuge mit bereits gewährter Steuervergünstigung werden in einer Übersicht angezeigt.

Steuervergünstigung beantragen

Hier können Sie eine neue Steuervergünstigung beantragen. Nach Auswahl der Steuervergünstigung, die beantragt werden soll, und des betreffenden Fahrzeugs gelangen Sie in den Antragsprozess. Dort können Sie die zur Gewährung der Steuervergünstigung notwendigen Angaben eintragen und Nachweisunterlagen hochladen.

Weitere Informationen zur Beantragung von Steuervergünstigungen für Privatpersonen
Weitere Informationen zur Beantragung von Steuervergünstigungen für Unternehmen

Steuervergünstigung beenden

Wenn die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung dauerhaft nicht mehr erfüllt sind oder Sie darauf verzichten wollen, können Sie dies hier anzeigen bzw. mitteilen.

Weitere Informationen zur Beendigung bzw. zum Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung

Zweckfremde Benutzung oder zweckwidrige Verwendung mitteilen

Hier können Sie anzeigen bzw. mitteilen, wenn die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung bei einem Fahrzeug vorübergehend nicht erfüllt sind.

Eine zweckfremde Benutzung liegt vor, wenn ein nach §§ 3, 3a KraftStG steuerbegünstigtes Fahrzeug vorübergehend zu Zwecken benutzt wird, die nicht begünstigt sind.
Weitere Informationen zur zweckfremden Benutzung von steuerbegünstigten Fahrzeugen

Eine zweckwidrige Verwendung liegt vor, wenn ein nach § 10 Abs. 1 KraftStG steuerbegünstigter Anhänger hinter einem Zugfahrzeug mitgeführt wird, für das kein Anhängerzuschlag erhoben wurde.
Weitere Informationen zur zweckwidrigen Verwendung von Anhängern

Bankdaten verwalten

SEPA-Mandat ändern

Hat sich die Bankverbindung, von der die Kraftfahrzeugsteuer im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens abgebucht wird geändert, können Sie dies hier mitteilen bzw. die Änderung veranlassen.
Weitere Informationen zur Änderung der Daten des SEPA-Lastschriftmandats

SEPA-Mandat neu erteilen

Möchten Sie für ein bereits angemeldetes Fahrzeug neu am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen oder ein neues SEPA-Lastschriftmandat abgeben, weil sich z.B. der Zahler der Kraftfahrzeugsteuer geändert hat, können Sie dies hier vornehmen.
Weitere Informationen zur Neuerteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

SEPA-Mandat reaktivieren

Hier können Sie die Reaktivierung Ihres SEPA-Lastschriftmandats veranlassen, wenn dieses nach einer Rücklastschrift (zum Beispiel wegen nicht ausreichender Deckung Ihres Kontos) ruht bzw. ausgesetzt wurde.
Weitere Informationen zur Reaktivierung eines SEPA-Lastschriftmandats

Bankverbindung zur Erstattung mitteilen

Hier können Sie eine Bankverbindung mitteilen, auf die ein im Rahmen der Fahrzeugabmeldung entstehendes Guthaben ausgezahlt bzw. überwiesen werden soll.
Weitere Informationen zum Ende der Steuerpflicht und der Erstattung eines Steuerguthabens

Anhängerzuschläge verwalten

Anhängerzuschlag beantragen

Möchten Sie hinter einem Zugfahrzeug nach § 10 Abs. 1 KraftStG steuerbefreite Anhänger mitführen, so können Sie hier die Erhebung des dafür notwendigen Anhängerzuschlags für das Zugfahrzeug beantragen.
Weitere Informationen zum Antrag auf Erhebung des Anhängerzuschlags

Anhängerzuschlag beenden

Soll für ein Zugfahrzeug kein Anhängerzuschlag mehr erhoben werden, so teilen Sie dies bitte hier mit.

Steuerbefreiung beantragen (für Anhänger)

Werden Anhänger ausschließlich hinter Zugfahrzeugen mitgeführt, für die ein Anhängerzuschlag erhoben wurde, können diese Anhänger auf Antrag von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Die Befreiung in Form der Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer nach § 10 Abs. 1 KraftStG können Sie hier beantragen.
Weitere Informationen zur Beantragung der Steuervergünstigung für Anhänger nach § 10 Abs. 1 KraftStG

Weitere Dienstleistungen nutzen

Abweichenden Entrichtungszeitraum beantragen

Ab einer Jahressteuerhöhe von über 500,00 Euro bzw. 1.000,00 Euro je Fahrzeug können Sie hier die halb- bzw. vierteljährliche Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer beantragen.
Weitere Informationen zu abweichenden Entrichtungszeiträumen

Einheitlichen Fälligkeitstag festlegen

Wenn Sie Halter von mehreren Fahrzeugen sind, können Sie hier die Zusammenlegung unterschiedlicher Fälligkeitszeitpunkte der Kraftfahrzeugsteuer zu einem einheitlichen Fälligkeitstag beantragen.
Weitere Informationen zur Festlegung eines einheitlichen Fälligkeitstags

Sonstige Anträge

Falls für Ihr Anliegen innerhalb der Dienstleistung "Kraftfahrzeugsteuer" kein entsprechender Antrag vorhanden sein sollte, können Sie hier Ihren Antrag stellen oder Ihre Mitteilung abgeben. Sie werden dabei zur Dienstleistung "Sonstige Anträge und Mitteilungen" weitergeleitet.

Allgemeine Anfragen

Handelt es sich um allgemeine Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer, z.B. vor Erwerb oder Umrüstung eines Fahrzeugs, zu möglichen Befreiungen und Begünstigungen sowie deren Beantragung, zur Höhe, Berechnung, Zahlungsweise oder Fälligkeit der Steuer, so beantwortet diese der Chatbot LinA sowie die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer.
Kontaktdaten der Zentralen Auskunft Kraftfahrzeugsteuer

Hinweis

Möchten Sie gegen einen Bescheid Einspruch einlegen oder eine Stundung der Kraftfahrzeugsteuer beantragen, so ist dies im Zoll-Portal ebenfalls möglich.

Einspruch einlegen
Dienstleistung "Einspruch" [Anmeldung notwendig]

Stundung beantragen
Dienstleistung "Stundung" [Anmeldung notwendig]

Voraussetzungen zur Nutzung

Voraussetzung für die Nutzung der Online-Dienstleistung "Kraftfahrzeugsteuer" ist die zuvor im Zoll-Portal erfolgte Registrierung und Authentifizierung (Anlegen eines Bürger- oder Geschäftskundenkontos).
Für den Aufruf aus dem Zoll-Portal heraus ist für Privatpersonen mindestens das Zugangsmittel "ELSTER-Zertifikat" oder ein Online-Ausweis erforderlich. Alternativ kann auch die BundID genutzt werden. Unternehmen benötigen mindestens das Zugangsmittel "ELSTER-Organisationszertifikat".

Übersicht: Nutzung des Zoll-Portals mit Online-Ausweis und Ausweis-App Übersicht: Nutzung des Zoll-Portals mit Online-Ausweis und Ausweis-App

Bildbeschreibung

Die Übersicht zeigt die verschiedenen Online-Ausweise, mit denen die Nutzung des Zoll-Portals möglich ist. Dazu muss die Ausweis-App installiert und gestartet sein.

Nähere Informationen finden Sie in den Fachbeiträgen zum Zoll-Portal.
Fachbeitrag für Privatpersonen
Fachbeitrag für Unternehmen

Erstmalige Nutzung der Dienstleistung

Nachdem Sie sich erfolgreich im Zoll-Portal registriert und dort ein Bürger- oder Geschäftskundenkonto angelegt haben, ist bei der erstmaligen Nutzung der Online-Dienstleistung "Kraftfahrzeugsteuer" die Angabe des Kennzeichens und der dazugehörigen Kraftfahrzeugsteuernummer eines der auf Sie zugelassenen Fahrzeuge notwendig. Dadurch werden die Sie betreffenden Fahrzeuge Ihrem Bürger- oder Geschäftskundenkonto zugeordnet.

Weitere Informationen zur Nutzung der Dienstleistung finden Sie in der Online-Hilfe:

Online-Hilfe für die Dienstleistung "Kraftfahrzeugsteuer"

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