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Online-Dienstleistung Kraftfahrzeugsteuer

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Online-Dienstleistung Kraftfahrzeugsteuer

Das Zoll-Portal bietet Ihnen einen einfachen und sicheren Zugang zu den Dienstleistungen des Zolls. Nach einmaliger Registrierung können Sie über die Dienstleistung "Kraftfahrzeugsteuer" Ihre Anträge, Anzeigen und Mitteilungen online erstellen und an den Zoll übermitteln.

Überblick

Die nachfolgende Aufstellung gibt Ihnen einen Überblick über die Online-Dienstleistung "Kraftfahrzeugsteuer".
Die aufgeführten Leistungen können Sie online über das Zoll-Portal in Anspruch nehmen und die damit verbundenen Anträge, Anzeigen oder Mitteilungen rechtsverbindlich an die Zollverwaltung übermitteln und deren Bearbeitungsstand verfolgen. Notwendige Unterlagen können von Ihnen in digitaler Form hochgeladen werden. Sofern Sie zustimmen, werden die Ihnen bekannt zu gebenden Schreiben und Bescheide über die Postkorbfunktion des Zoll-Portals elektronisch zum Datenabruf bereitgestellt.

    • Die Ihrem Bürger- bzw. Geschäftskundenkonto zugeordneten Fahrzeuge werden in einer Tabelle (Fahrzeugübersicht) angezeigt.
      Sofern nicht alle Fahrzeuge aufgeführt sind, können Sie das fehlende Fahrzeug manuell hinzufügen lassen.

    • Möchten Sie hinter einem Zugfahrzeug nach § 10 Abs. 1 KraftStG steuerbefreite Anhänger mitführen, so können Sie hier die Erhebung des dafür notwendigen Anhängerzuschlags für das Zugfahrzeug beantragen.

    • Soll für ein Zugfahrzeug kein Anhängerzuschlag mehr erhoben werden, so teilen Sie dies bitte hier mit.

    • Werden Anhänger ausschließlich hinter Zugfahrzeugen mitgeführt, für die ein Anhängerzuschlag erhoben wurde, können diese Anhänger auf Antrag von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Die Befreiung in Form der Nichterhebung der Kraftfahrzeugsteuer nach § 10 Abs. 1 KraftStG können Sie hier beantragen.

    • Ab einer Jahressteuerhöhe von über 500,00 Euro bzw. 1.000,00 Euro je Fahrzeug können Sie hier die halb- bzw. vierteljährliche Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer beantragen.

    • Wenn Sie Halter von mehreren Fahrzeugen sind, können Sie hier die Zusammenlegung unterschiedlicher Fälligkeitszeitpunkte der Kraftfahrzeugsteuer zu einem einheitlichen Fälligkeitstag beantragen.

    • Falls für Ihr Anliegen innerhalb der Dienstleistung "Kraftfahrzeugsteuer" kein entsprechender Antrag vorhanden sein sollte, können Sie hier Ihren Antrag stellen oder Ihre Mitteilung abgeben. Sie werden dabei zur Dienstleistung "Sonstige Anträge und Mitteilungen" weitergeleitet.

    • Handelt es sich um allgemeine Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer, z.B. vor Erwerb oder Umrüstung eines Fahrzeugs, zu möglichen Befreiungen und Begünstigungen sowie deren Beantragung, zur Höhe, Berechnung, Zahlungsweise oder Fälligkeit der Steuer, so beantwortet diese der Chatbot LinA sowie die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer.

Hinweis

Möchten Sie gegen einen Bescheid Einspruch einlegen oder eine Stundung der Kraftfahrzeugsteuer beantragen, so ist dies im Zoll-Portal ebenfalls möglich.

Voraussetzungen zur Nutzung

Voraussetzung für die Nutzung der Online-Dienstleistung "Kraftfahrzeugsteuer" ist die zuvor im Zoll-Portal erfolgte Registrierung und Authentifizierung (Anlegen eines Bürger- oder Geschäftskundenkontos).
Für die Registrierung und den Aufruf aus dem Zoll-Portal heraus ist für Privatpersonen mindestens das Zugangsmittel "ELSTER-Zertifikat" oder ein Online-Ausweis erforderlich. Alternativ kann auch die BundID genutzt werden. Unternehmen benötigen mindestens das Zugangsmittel "ELSTER-Organisationszertifikat".

Übersicht: Nutzung des Zoll-Portals mit Online-Ausweis und Ausweis-App
  • Die Übersicht zeigt die verschiedenen Online-Ausweise, mit denen die Nutzung des Zoll-Portals möglich ist. Dazu muss die Ausweis-App installiert und gestartet sein.

Nähere Informationen finden Sie in den Fachbeiträgen zum Zoll-Portal.

Erstmalige Nutzung der Dienstleistung

Nachdem Sie sich erfolgreich im Zoll-Portal registriert und dort ein Bürger- oder Geschäftskundenkonto angelegt haben, ist bei der erstmaligen Nutzung der Online-Dienstleistung "Kraftfahrzeugsteuer" die Angabe des Kennzeichens und der dazugehörigen Kraftfahrzeugsteuernummer eines der auf Sie zugelassenen Fahrzeuge notwendig. Dadurch werden die Sie betreffenden Fahrzeuge Ihrem Bürger- oder Geschäftskundenkonto zugeordnet.

Weitere Informationen zur Nutzung der Dienstleistung finden Sie in der Online-Hilfe:

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