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Emissionsreduzierte Personenkraftwagen

Durch § 10b Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) wird bei Pkw mit Verbrennungsmotoren der Umstieg auf besonders emissionsarme Modelle gefördert:
Pkw mit einem CO2-Wert bis 95 g/km, die vom 12. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen werden, sind bis zum 31. Dezember 2025 mit 30 Euro pro Jahr begünstigt. Für diese Pkw wird ein Steuerbetrag von jährlich 30 Euro für längstens 5 Jahre nicht erhoben, somit insgesamt bis zu 150 Euro.

Die Steuervergünstigung ist begrenzt auf die Jahressteuer - bei Saisonkennzeichen auf den entsprechenden Bruchteil. Die Steuerforderung wird also maximal auf null Euro reduziert. Dadurch kann die jährliche Steuervergünstigung im Einzelfall geringer als die maximal möglichen 30 Euro ausfallen, wenn die jährliche Kraftfahrzeugsteuer bereits weniger als 30 Euro betragen würde.

Die Steuervergünstigung für besonders emissionsreduzierte Pkw ist fahrzeugbezogen und nicht antragsgebunden. Die Gewährung erfolgt automatisiert aufgrund der von den Zulassungsbehörden übermittelten fahrzeugspezifischen Daten.

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