Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Beispiele zur Höhe der Luftverkehrsteuer anhand ausgewählter Strecken (Standardfälle)

Einfache Flüge

von Inlandnach InlandSteuersatz nach
BerlinFrankfurt§ 11 Abs. 1 Nr. 1 LuftVStG
von Inlandnach AuslandSteuersatz nach
MünchenIstanbul§ 11 Abs. 1 Nr. 1 LuftVStG
HamburgHurghada§ 11 Abs. 1 Nr. 2 LuftVStG
FrankfurtBangkok§ 11 Abs. 1 Nr. 3 LuftVStG
von Auslandnach InlandSteuersatz nach
LondonFrankfurtfrei
KapstadtFrankfurtfrei

Flüge mit Umstieg

von Inlandüber Inlandnach Inlandbei einem Rechtsvorgang nachbei zwei Rechtsvorgängen nach
StuttgartFrankfurtMünster§ 11 Abs. 1 Nr. 1 LuftVStG1§ 11 Abs. 1 Nr. 1 LuftVStG +
§ 11 Abs. 1 Nr. 1 LuftVStG
von Inlandüber Auslandnach Auslandbei einem Rechtsvorgang nachbei zwei Rechtsvorgängen nach
FrankfurtDubaiBangkok§ 11 Abs. 1 Nr. 3 LuftVStG§ 11 Abs. 1 Nr. 2 LuftVStG + frei
FrankfurtSingapurPhuket§ 11 Abs. 1 Nr. 3 LuftVStG§ 11 Abs. 1 Nr. 3 LuftVStG + frei
von Inlandüber Inlandnach Auslandbei einem Rechtsvorgang nachbei zwei Rechtsvorgängen nach
KarlsruheBerlinHelsinki§ 11 Abs. 1 Nr. 1 LuftVStG1§ 11 Abs. 1 Nr. 1 LuftVStG +
§ 11 Abs. 1 Nr. 1 LuftVStG
NürnbergMünchenRiad§ 11 Abs. 1 Nr. 2 LuftVStG1§ 11 Abs. 1 Nr. 1 LuftVStG +
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 LuftVStG
LeipzigFrankfurtSingapur§ 11 Abs. 1 Nr. 3 LuftVStG1§ 11 Abs. 1 Nr. 1 LuftVStG +
§ 11 Abs. 1 Nr. 3 LuftVStG
von Auslandüber Inlandnach Auslandbei einem Rechtsvorgang nachbei zwei Rechtsvorgängen nach
ParisFrankfurtMoskaufrei2frei + § 11 Abs. 1 Nr. 1 LuftVStG
New YorkMünchenDubaifrei2frei + § 11 Abs. 1 Nr. 2 LuftVStG
WashingtonFrankfurtHanoifrei2frei + § 11 Abs. 1 Nr. 3 LuftVStG
von Auslandüber Auslandnach Auslandbei einem Rechtsvorgang nachbei zwei Rechtsvorgängen nach
SydneySingapurFrankfurtfreifrei + frei
PerthDubaiFrankfurtfreifrei + frei

1) Im Falle eines Stopovers oder einer planmäßigen Flugunterbrechung nach § 2 Nr. 5 LuftVStG ist der zweite Abflug ggf. erneut zu besteuern.
2) Bei Transit-Flügen ist der Abflug ab Deutschland zu besteuern, wenn eine planmäßige Flugunterbrechung nach § 2 Nr. 5 LuftVStG gegeben ist.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen