Die Steuersätze nach § 11 Abs. 1 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) knüpfen an die pauschalierte Entfernung zum Zielort an und sind in drei Distanzklassen gegliedert.
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Distanzklasse/Entfernung Steuersatz Inlandsflüge, EU-Mitgliedstaaten, EU-Beitrittskandidaten,
EFTA-Mitgliedstaaten und in diesem Entfernungskreis liegende Drittstaaten (insbesondere Türkei, Russland, Marokko, Tunesien, Algerien)
- Hinweis auf Länderverzeichnis in Anlage 1 des LuftVStG -15,53 Euro Länder, die nicht in Anlage 1 genannt sind bis zu einer Entfernung von 6.000 km (andere nord- und mittelafrikanische Staaten, arabische Staaten, mittelasiatische Staaten)
- Hinweis auf Länderverzeichnis in Anlage 2 des LuftVStG -39,34 Euro Länder, die nicht in Anlage 1 und 2 des LuftVStG genannt sind 70,83 Euro -
Distanzklasse/Entfernung Steuersatz Inlandsflüge, EU-Mitgliedstaaten, EU-Beitrittskandidaten,
EFTA-Mitgliedstaaten und in diesem Entfernungskreis liegende Drittstaaten (insbesondere Türkei, Russland, Marokko, Tunesien, Algerien)
- Hinweis auf Länderverzeichnis in Anlage 1 des LuftVStG -12,48 Euro Länder, die nicht in Anlage 1 genannt sind bis zu einer Entfernung von 6.000 km (andere nord- und mittelafrikanische Staaten, arabische Staaten, mittelasiatische Staaten)
- Hinweis auf Länderverzeichnis in Anlage 2 des LuftVStG -31,61 Euro Länder, die nicht in Anlage 1 und 2 des LuftVStG genannt sind 56,91 Euro -
Distanzklasse/Entfernung Steuersatz Inlandsflüge, EU-Mitgliedstaaten, EU-Beitrittskandidaten,
EFTA-Mitgliedstaaten und in diesem Entfernungskreis liegende Drittstaaten (insbesondere Türkei, Russland, Marokko, Tunesien, Algerien)
- Hinweis auf Länderverzeichnis in Anlage 1 des LuftVStG -12,73 Euro Länder, die nicht in Anlage 1 genannt sind bis zu einer Entfernung von 6.000 km (andere nord- und mittelafrikanische Staaten, arabische Staaten, mittelasiatische Staaten)
- Hinweis auf Länderverzeichnis in Anlage 2 des LuftVStG -32,25 Euro Länder, die nicht in Anlage 1 und 2 des LuftVStG genannt sind 58,06 Euro -
Distanzklasse/Entfernung Steuersatz Inlandsflüge, EU-Mitgliedstaaten, EU-Beitrittskandidaten,
EFTA-Mitgliedstaaten und in diesem Entfernungskreis liegende Drittstaaten (insbesondere Türkei, Russland, Marokko, Tunesien, Algerien)
- Hinweis auf Länderverzeichnis in Anlage 1 des LuftVStG -12,77 Euro Länder, die nicht in Anlage 1 genannt sind bis zu einer Entfernung von 6.000 km (andere nord- und mittelafrikanische Staaten, arabische Staaten, mittelasiatische Staaten)
- Hinweis auf Länderverzeichnis in Anlage 2 des LuftVStG -32,35 Euro Länder, die nicht in Anlage 1 und 2 des LuftVStG genannt sind 58,23 Euro -
Distanzklasse/Entfernung Steuersatz Inlandsflüge, EU-Mitgliedstaaten, EU-Beitrittskandidaten,
EFTA-Mitgliedstaaten und in diesem Entfernungskreis liegende Drittstaaten (insbesondere Türkei, Russland, Marokko, Tunesien, Algerien)
- Hinweis auf Länderverzeichnis in Anlage 1 des LuftVStG -12,88 Euro Länder, die nicht in Anlage 1 genannt sind bis zu einer Entfernung von 6.000 km (andere nord- und mittelafrikanische Staaten, arabische Staaten, mittelasiatische Staaten)
- Hinweis auf Länderverzeichnis in Anlage 2 des LuftVStG -32,62 Euro Länder, die nicht in Anlage 1 und 2 des LuftVStG genannt sind 58,73 Euro -
Distanzklasse/Entfernung Steuersatz Inlandsflüge, EU-Mitgliedstaaten, EU-Beitrittskandidaten,
EFTA-Mitgliedstaaten und in diesem Entfernungskreis liegende Drittstaaten (insbesondere Türkei, Russland, Marokko, Tunesien, Algerien)
- Hinweis auf Länderverzeichnis in Anlage 1 des LuftVStG -12,90 Euro Länder, die nicht in Anlage 1 genannt sind bis zu einer Entfernung von 6.000 km (andere nord- und mittelafrikanische Staaten, arabische Staaten, mittelasiatische Staaten)
- Hinweis auf Länderverzeichnis in Anlage 2 des LuftVStG -32,67 Euro Länder, die nicht in Anlage 1 und 2 des LuftVStG genannt sind 58,82 Euro -
Distanzklasse/Entfernung Steuersatz Inlandsflüge, EU-Mitgliedstaaten, EU-Beitrittskandidaten,
EFTA-Mitgliedstaaten und in diesem Entfernungskreis liegende Drittstaaten (insbesondere Türkei, Russland, Marokko, Tunesien, Algerien)
- Hinweis auf Länderverzeichnis in Anlage 1 des LuftVStG -7,37 Euro Länder, die nicht in Anlage 1 genannt sind bis zu einer Entfernung von 6.000 km (andere nord- und mittelafrikanische Staaten, arabische Staaten, mittelasiatische Staaten)
- Hinweis auf Länderverzeichnis in Anlage 2 des LuftVStG -23,01 Euro Länder, die nicht in Anlage 1 und 2 des LuftVStG genannt sind 41,43 Euro -
Distanzklasse/Entfernung Steuersatz Inlandsflüge, EU-Mitgliedstaaten, EU-Beitrittskandidaten,
EFTA-Mitgliedstaaten und in diesem Entfernungskreis liegende Drittstaaten (insbesondere Türkei, Russland, Marokko, Tunesien, Algerien)
- Hinweis auf Länderverzeichnis in Anlage 1 des LuftVStG -7,38 Euro Länder, die nicht in Anlage 1 genannt sind bis zu einer Entfernung von 6.000 km (andere nord- und mittelafrikanische Staaten, arabische Staaten, mittelasiatische Staaten)
- Hinweis auf Länderverzeichnis in Anlage 2 des LuftVStG -23,05 Euro Länder, die nicht in Anlage 1 und 2 des LuftVStG genannt sind 41,49 Euro
Für die Einordnung eines Ziellandes in eine Distanzklasse ist die Entfernung zwischen Frankfurt am Main, als dem größten deutschen Verkehrsflughafen, zu dem jeweils größten Verkehrsflughafen des Ziellandes maßgeblich.