Zoll

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Verfahren

Das Luftverkehrsteuergesetz sieht ein schlankes und unbürokratisches Verwaltungsverfahren vor, in dem eine einmalige Registrierung der Luftverkehrsunternehmen und die Benennung eines steuerlichen Beauftragten durch Luftverkehrsunternehmen ohne Sitz im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erforderlich sind. Zur Sicherung des Steueraufkommens kann die Zollverwaltung unterschiedliche Maßnahmen ergreifen.

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