Begriffe
Geografische Herkunftsangaben sind Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geografischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden. Sie dienen somit der Individualisierung einer Ware im Verkehr, indem sie speziell auf die geografische und nicht auf die betriebliche Herkunft hinweisen.
Durch diese Definition werden sowohl unmittelbare, als auch mittelbare Herkunftsangaben umfasst.
Unmittelbare Herkunftsangaben
Unmittelbare Herkunftsangaben stellen geografische Namen dar. In Betracht kommen insbesondere Namen von Städten, Regionen, Ländern, Landesteilen, Staaten oder Kontinenten sowie von Mooren, Heiden, Gewässern, Tälern oder Gebirgen. Sie haben alle einen unmittelbaren Herkunftshinweis. Beispielsweise Schwarzwälder Schinken, Allgäuer Bergkäse, Thüringer Glühwein oder Dresdner Stollen. Die auf die Landstriche (Schwarzwald, Allgäu), Bundesländer (Thüringen) oder Orte (Dresden) Bezug nehmenden Bezeichnungen dienen der Kennzeichnung der geografischen Herkunft der Ware wie z.B. Schinken, Bergkäse, Glühwein bzw. Stollen.
Mittelbare Herkunftsangaben
Mittelbare Herkunftsangaben sind sonstige Angaben oder Zeichen. Diese enthalten keinen ausdrücklichen Herkunftshinweis sondern orientieren sich nach der Verkehrsauffassung. Allerdings muss für den Verkehr eine gedankliche Assoziation der geografischen Herkunftsvorstellung bestehen. So wird die Verwendung der ungarischen Flagge auf einem Salamietikett von erheblichen Teilen des Verkehrs als Hinweis auf die ungarische Herkunft der Ware oder die Verwendung eines weißen Kreuzes auf rotem Grund aufgebracht, z.B. auf einem Messer, als ein Hinweis auf die Schweizer Herkunft aufgefasst werden.
Aber auch die Verwendung bestimmter Flaschenarten für Weine stellt eine mittelbare Herkunftsangabe dar. So ist die Clavelin(flasche) vier verschiedenen französischen Qualitätsweinen bestimmter Anbaugebiete vorbehalten.
Der Begriff "Geografische Herkunftsangaben" ist nicht gleichbedeutend mit den Gattungsbezeichnungen oder den sogenannten Phantasiebezeichnungen.
Gattungsbezeichnungen
Gattungsbezeichnungen beinhalten zwar eine geografische Angabe, haben aber ihre ursprüngliche Bedeutung innerhalb der beteiligten Verkehrskreise verloren. Hierunter fallen z.B. "Berliner", "Danziger Goldwasser", "Frankfurter Würstchen" "Kasseler Rippchen", "Linzer Torte", "Schwarzwälder Torte", "Wiener Würstchen" oder "Wiener Schnitzel". Aber auch sogenannte Standardsorten, hier die gesetzlich geregelten Gattungsbezeichnungen, z.B. die in § 7 KäseVO genannten wie: "Emmentaler", "Gouda", "Edamer", "Tilsiter", "Camembert", "Brie" und "Chester".
Fantasiebezeichnungen
Fantasiebezeichnungen sind Bezeichnungen, die nicht ernstlich als Hinweis auf die Herkunftsstätte des gekennzeichneten Produkts in Betracht kommen oder nach der Verkehrsanschauung trotz der in ihnen enthaltenen geografischen Angabe als Kennzeichnungsmittel ohne Ortsbezug verstanden werden. Beispielsweise ein Bekleidungsstück gekennzeichnet als "Modell Passau" oder ein Füllfederhalter gekennzeichnet als "Mont Blanc".
Firma bzw. Unternehmenskennzeichen
Firma bzw. Unternehmenskennzeichen kennzeichnen, auch unter Verwendung von Landes- oder Ortsbezeichnungen, in der Regel nur die betriebliche, nicht jedoch die geografische Herkunft der Ware. Dies aber nur, wenn sie sich innerhalb beteiligter Verkehrskreise als betrieblicher Herkunftsnachweis durchgesetzt haben. So wird niemand im Entferntesten annehmen, dass die Bayerischen Motoren Werke, als Global Player, ihre Kraftfahrzeuge nur in Bayern herstellen.