Es gibt derzeit 4 verschiedene Flaschenarten:
- "Flûte d'Alsace"
- "Bocksbeutel" oder "Cantil"
- "Clavelin"
"Tokaj"
Um in das Verzeichnis der besonderen Flaschenarten aufgenommen werden zu können, muss eine Flaschenart folgende Anforderungen erfüllen:
- Ihre Verwendung entspricht einer ausschließlichen, lauteren und herkömmlichen Praxis seit 25 Jahren für Wein mit einer bestimmten geschützten Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe, und
- diese Verwendung verweist für den Verbraucher auf Wein mit einer bestimmten geschützten Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe.
Die Bedingungen für die Verwendung der anerkannten besonderen Flaschenarten sind in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 aufgeführt.