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Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Es ist wohl zweifelhaft, ob Christian F. D. Schubart 1782 bei der Schaffung seines Gedichtes "Die Forelle" an die Schwarzwaldforelle dachte. Unstrittig ist jedoch, dass eine Schwarzwaldforelle auch aus dem Schwarzwald sein muss. Denn seit 1992 ist die Bezeichnung Schwarzwaldforelle durch die geltenden Regeln "zum Schutz und zur Aufwertung von besonderen Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit Herkunftsbezeichnung" geschützt, dies sogar unter Verwendung eines Logos für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel mit Herkunftsbezeichnung.

Einen Eckpfeiler der gemeinschaftsrechtlichen Regelungen stellt die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel dar.

Mit dieser Verordnung sollen Bezeichnungen von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln geschützt und deren Absatz gefördert werden. Sie soll zudem über ein einheitliches gemeinschaftliches Vorgehen gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Herstellenden derartig gekennzeichneter Produkte sicherstellen.

Verbrauchende soll darüber hinaus durch die Verpflichtung zur Kennzeichnung von Erzeugnissen, die unter einem nach dieser Verordnung geschützten Namen vermarktet werden, eine klare Auskunft über die Herkunft dieses Produkts erhalten, damit angesichts der Vielfalt der im Handel befindlichen Produkte und der Menge vorhandener Produktinformationen die richtige Kaufentscheidung getroffen werden kann.

Grafische Darstellung der Verordnungen im Agrarrecht

Von den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 sind folgende Waren erfasst:

  1. Die in Anhang I des Vertrages zum menschlichen Verzehr bestimmten Agrarerzeugnisse
  2. Agrarerzeugnisse und Lebensmittel im Sinne des Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012

Für Erzeugnisse aus den vorstehenden Anhängen wurden zwei verschiedene Kategorien von geografischen Angaben festgelegt.

Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und die geschützte geografische Angabe (g.g.A.)

Bei beiden Kategorien dient der Name der Lokalität zur Bezeichnung des Erzeugnisses. Eine exakte Abgrenzung der Begriffe gestaltet sich manchmal schwierig. Die einfachste Art der Unterscheidung liegt in der Abgrenzung Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung. Im Gegensatz zur geschützten geografischen Angabe müssen bei der geschützten Ursprungsbezeichnung diese drei Stufen im abgegrenzten geografischen Gebiet stattfinden.

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Grafische Darstellung der Entstehung von Erzeugnissen mit geschützter Ursprungsbezeichnung Allgäuer Bergkäse

Erzeugnisse mit geschützter Ursprungsbezeichnung sind sehr eng mit der Gegend verbunden, deren Namen sie tragen. Die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses muss in dem namengebenden begrenzten geografischen Gebiet (Gegend, Ort, Land) nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen.
Die Güte oder Eigenschaft muss das Erzeugnis ausschließlich oder überwiegend den geografischen Verhältnissen (Klima, Bodenbeschaffenheit usw.) einschließlich den natürlichen und menschlichen (Know-how) Einflüssen verdanken.
Zwischen der Qualität (Güte oder Eigenschaft) und der geografischen Herkunft muss somit eine objektive, sehr enge Beziehung bestehen ("ausschließlich oder überwiegend").
Diesen Schutz haben z.B. Diepholzer Moorschnucke, Lüneburger Heidschnucke, Altenburger Ziegenkäse, Allgäuer Emmentaler oder Weideochse vom Limpurger Rind erworben.

Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)

Grafische Darstellung der Entstehung von Erzeugnissen mit geschützter geografischer Angabe Schwarzwälder Schinken

Erzeugnisse mit geschützter geografischer Angabe sind nicht so eng mit der Gegend verbunden, deren Namen sie tragen. Die Beziehung ist eher lockerer Art.
Das Erzeugnis muss aus dem namengebenden begrenzten geografischen Gebiet (Gegend, Ort, in Ausnahmefällen auch Land) stammen.
Die Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft muss sich aus dem geografischen Ursprung ergeben.
Die Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses muss zwar in dem namengebenden begrenzten geografischen Gebiet (Gegend, Ort, Land) erfolgen, es reicht aber aus, wenn nur eine Verbindung zwischen einem der Stadien Erzeugung - Verarbeitung - Herstellung besteht.
So können z.B. die in der Herstellung verwendeten Rohstoffe aus einem anderen Gebiet stammen.

Diesen Schutz haben z.B. Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch, Schwarzwälder Schinken, Nürnberger Lebkuchen, Lausitzer Leinöl oder Schwarzwaldforelle erworben.

Der Unterschied von geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) und geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) soll am Beispiel verschiedener Schinken nochmals verdeutlicht werden.

Kennzeichnung

Im Zuge des europäischen Binnenmarktes ist es für Verbrauchende von zunehmendem Interesse, zu wissen was sie kaufen. Diesem Interesse kam die Europäische Kommission entgegen und schuf mit der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 i.V.m. Verordnung (EG) Nr. 628/2008 zwei Gemeinschaftszeichen, die jene Agrarprodukte und Lebensmittel kennzeichnen, die bereits mit den Schutzsystemen g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) bzw. g.g.A. (geschützte geografische Angabe) ausgestattet sind.

Das magenta-gelbe Zeichen wird für die geschützte Ursprungsbezeichnung und das cyan-gelbe Zeichen für die geschützte geografische Angabe verwendet.

Logo geschützte Ursprungsbezeichnung und Logo geschützte geografische Angabe

Die Kennzeichnung mit diesen Zeichen ist mit dem 1. Mai 2009 verpflichtend. Werden die Gemeinschaftszeichen nicht verwendet, müssen in der Etikettierung die Begriffe "geschützte Ursprungsbezeichnung" beziehungsweise "geschützte geografische Angabe" verwendet werden.

Die Gemeinschaftszeichen gibt es in allen Sprachen der Europäischen Union.

Gemeinschaftszeichen in allen Sprachen der EU

Register geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen

Die Kommission führt ein öffentlich zugängliches, regelmäßig aktualisiertes Register (eAmbrosia-Datenbank) der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben. Dieses unterliegt einem ständigen Wandel.

In der Regel werden neue geschützte geografische Angaben und geschützte Ursprungsbezeichnungen in das Verzeichnis aufgenommen. In seltenen Fällen kann es jedoch auch vorkommen, dass bereits eingetragene geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen aus dem Verzeichnis gestrichen werden; wie z.B. "Veau d’Aveyron et du Ségala" - Kalbfleisch oder Biere wie Newcastle Brown Ale und Rieser Weizenbier.

eAmbrosia-Datenbank

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