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Was sind Agrarerzeugnisse und Lebensmittel im Sinne der VO (EU) Nr. 1151/2012?

Dies sind die nachstehenden in Anhang I Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 vom 21.11.2012 gelisteten Erzeugnisse:

  • Schokolade und Nebenprodukte
  • Getränke auf der Grundlage von Pflanzenextrakten
  • Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck
  • Teigwaren
  • Salz
  • natürliche Gummen und Harze
  • Senfpaste
  • Heu
  • ätherische Öle
  • Kork
  • Cochenille
  • Blumen und Zierpflanzen
  • Baumwolle
  • Wolle
  • Korbweide
  • Schwingflachs
  • Leder
  • Pelz
  • Federn

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