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Welche Agrarerzeugnisse sind zum menschlichen Verzehr bestimmten?

Dies sind die nachstehenden Erzeugnisse; gelistet in Anhang I der konsolidierten Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Amtsblatt Nr. C 83 vom 30. März 2010, S. 331 ff.:

  • Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse) frisch
  • Fleischerzeugnisse (erhitzt, gepökelt, geräuchert usw.)
  • Käse
  • sonstige Erzeugnisse tierischen Ursprungs (Eier, Honig Milcherzeugnisse, verschiedene Milcherzeugnisse außer Butter usw.)
  • Fette, Butter, Margarine, Öle usw.
  • Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet
  • Fisch, Muscheln, Schalentiere, frisch und Erzeugnisse daraus
  • andere landwirtschaftliche Produkte

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