Aromatisierte Getränke sind ein wichtiger Markt für die gemeinschaftliche Landwirtschaft. Dieser Markt beruht zum großen Teil auf der Qualität und dem hohen Ansehen, das bestimmte Getränke in der Gemeinschaft und auf dem Weltmarkt genießen. Für Verbrauchende ist das Ansehen bestimmter aromatisierter Getränke eng mit einer traditionellen Herkunft verbunden.
Von der Verordnung (EU) Nr. 251/2014 werden derzeit nur fünf aromatisierte Getränke mit einer geografischen Angabe erfasst:
- Nürnberger Glühwein
- Thüringer Glühwein
- Samoborski bermet
- Vermouth de Chambéry
- Vermouth di Torino
Alle diese geografischen Angaben sind den Getränken vorbehalten, bei denen die Produktionsphase, in der sie ihren Charakter und ihre endgültigen Eigenschaften erhalten, in dem genannten geografischen Gebiet stattgefunden hat, vorausgesetzt, dass Verbrauchende hinsichtlich des verwendeten Ausgangsstoffs nicht irregeführt werden.