Spirituosen
Spirituosen sind ein wichtiger Markt für die gemeinschaftliche Landwirtschaft. Dieser Markt beruht zum großen Teil auf der Qualität und dem hohen Ansehen, das diese Erzeugnisse in der Gemeinschaft und auf dem Weltmarkt genießen.
Durch die Verordnung (EU) 2019/787 wurden einige Gebiete berechtigt, bestimmte geografische Angaben zu verwenden, wenn die Phasen des Produktionsprozesses, in denen das Enderzeugnis entsteht und die diesem seinen Charakter und seine endgültigen Eigenschaften verleihen, in dem betreffenden geografischen Gebiet stattfinden.
Die Gemeinschaftsvorschriften erkennen den Erzeugenden auf diese Weise ausschließliche Rechte zu. Die betreffenden Bezeichnungen wahren den Charakter von Herkunftsbezeichnungen und verhindern damit, dass sie öffentliches Eigentum und somit zu allgemeinen Bezeichnungen werden.
Die so definierten Bezeichnungen (Verordnung (EU) 2019/787) sollen Erzeugnissen vorbehalten bleiben, deren Qualitätsniveau dem der traditionellen Erzeugnisse entspricht, um eine Abwertung dieser Bezeichnungen zu verhindern.
Geografische Angaben aus Drittländern
Mit der Verordnung (EU) 2019/787 wurde Drittländern der Zugang zur Eintragung geografischer Angaben wesentlich erleichtert. Das heißt, dass nunmehr nicht zwingend der Weg über bilaterale Abkommen erfolgen muss.
Die Verordnung (EG) Nr. 936/2009 zur Anwendung der zwischen der Europäischen Union und Drittländern vereinbarten gegenseitigen Anerkennung bestimmter Spirituosen gilt im Moment nach wie vor. Derzeit wird hierin der Schutz von Spirituosen für die Vereinigten Staaten von Amerika und die Vereinigten Staaten von Mexiko geregelt.