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Ist es möglich, zusätzliche Mitgliedstaaten aufzunehmen, wenn der Antrag bereits bewilligt ist?

Während der Gültigkeitsdauer eines Unionsantrages nach VO (EU) Nr. 608/2013 kann in dem Mitgliedstaat, in dem der ursprüngliche Antrag gestellt worden ist, ein Antrag zur Aufnahme zusätzlicher Mitgliedstaaten gestellt werden. Wurde der ursprüngliche Antrag in Deutschland gestellt, kann die Aufnahme weiterer Mitgliedstaaten bequem über ZGR-online beantragt werden.

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