Zoll

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Was muss ich tun, wenn mich die Zollbehörde über eine Anhaltung informiert hat und ich noch keinen Antrag gestellt habe?

In diesen Fällen ist grundsätzlich Eile geboten.

Es gibt die Möglichkeit, dass im sog. "ex-officio"-Verfahren ein Antrag nach einer Anhaltung durch die Zollbehörde gestellt werden kann. Die Zollbehörden können auch ohne stattgegebene Entscheidung Waren für vier Arbeitstage anhalten. Innerhalb dieser Frist muss dann allerdings ein Antrag bei der ZGR rechtsgültig gestellt worden sein, um die Waren weiter festhalten zu können.

Hinweis

Antragstellende müssen berechtigt sein, Verfahren zur Feststellung einer Schutzrechtsverletzung einleiten zu können. Inhabende von Lizenzen oder zur Nutzung von Rechten ermächtigte Personen benötigen hierzu eine formelle Ermächtigung der rechtsinhabenden Person.

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