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Der Antrag nach deutschen Rechtsvorschriften

Wann ist ein Antrag nach deutschen Rechtsvorschriften sinnvoll?

Der größte Teil der Aufgriffe erfolgt nach den Verfahrensvorschriften der Verordnung (EU) Nr. 608/2013, da diese den nationalen Rechtsvorschriften vorrangig ist.

Ein Antrag nach deutschen Rechtsvorschriften ist sinnvoll, wenn eine der folgenden Situationen zutrifft:

  • Die Schutzrechtsverletzungen treten vermutlich im Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf (innergemeinschaftlicher Warenverkehr).
  • Es handelt sich um Originalwaren, die mit Ihrer Zustimmung gekennzeichnet oder lizenziert wurden, die aber ohne Zustimmung und unter Umgehung vertraglich festgelegter Vertriebswege, eingeführt oder ausgeführt werden sollen (sogenannte Parallel- bzw. Grauimporte).

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind alle rechtsinhabenden Personen. Darüber hinaus ist auch jede zur Benutzung und/oder Wahrnehmung dieser Rechte befugte Person zur Antragstellung berechtigt.

Es ist möglich, sich bei der Antragstellung vertreten zu lassen.

Registrierung am Zoll-Portal

Der Antrag auf Beschlagnahme wird im Internet über das Zentrale Datenbanksystem zum Schutz Geistiger EigentumsRechte online (ZGR-online) erfasst. Der Zugang hierzu erfolgt über das Zoll-Portal.

Zoll-Portal: Dienstleistung "Gewerblicher Rechtsschutz" [Anmeldung notwendig]
Informationen zu ZGR-online

Antragstellung

Mit benutzerspezifischen Eingabemasken werden Sie durch den Antrag geführt. Die für die Antragstellung notwenigen Informationen werden gezielt abgefragt. Dabei erleichtern Ihnen die in die Eingabemasken integrierten "Tooltipps" die Datenerfassung. Zusätzlich steht Ihnen ein umfangreiches Benutzerhandbuch zur Verfügung.

Mit der Registrierung am Zoll-Portal und der Nutzung des ELSTER-Organisationszertifikats werden Anträge für das Grenzbeschlagnahmeverfahren elektronisch (ohne Papierausdruck) bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz gestellt. Sämtliche Antragsinhalte werden verschlüsselt an die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz übermittelt.

Verlängerungs- bzw. Änderungsantrag

Haben Sie im Rahmen der erstmaligen Antragstellung den Antrag einmal vollständig erfasst, so steht Ihnen dieser Datensatz für weitere Bearbeitungen künftig zur Verfügung.

Für einen einfachen Verlängerungsantrag ist damit nur ein Mausklick erforderlich.

Möchten Sie am Antrag Änderungen vornehmen, wie z.B. ein neues Schutzrecht aufnehmen oder den Warenkreis eines bereits vom Antrag umfassten Schutzrechts anpassen, so steht Ihnen der eingegebene Datensatz als Grundlage für den Änderungsantrag zur Verfügung. Sie müssen nur die gewünschten Änderungen vornehmen.

Änderung von Erkennungshinweisen

Sie haben durch ZGR-online jederzeit im Blick, welche Erkennungshinweise der Zollverwaltung vorliegen, können sofort neue Informationen einstellen und jederzeit die Informationen auf Aktualität prüfen und ändern.

Notwendige Unterlagen für die Antragstellung

Folgende Dokumente müssen der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz bei der erstmaligen Antragstellung zu Verfügung gestellt werden:

Nachweis der Antragsberechtigung

Umfasst Ihr Antrag Urheberrechte, nicht eingetragene Marken, Handelsnamen oder nicht eingetragene gemeinschaftliche Geschmacksmuster muss die Antragsberechtigung durch die Vorlage geeigneter Dokumente nachgewiesen werden.

Bei allen übrigen Schutzrechten ist keine Übersendung von Registerauszügen oder Ähnlichem notwendig!

Nutzungsberechtigung

Sofern Sie einen Antrag in Ihrem Namen stellen, die beantragten Rechte jedoch nicht selbst innehaben, muss Ihre Berechtigung zur Benutzung der Rechte und bzw. oder Wahrnehmung von Ansprüchen aus den beantragten Rechten belegt werden. Dies kann durch die Vorlage entsprechender Verträge erfolgen. Auch die Vorlage einer gesonderten, nicht formgebundenen Vollmacht ist möglich.

Sicherheitsleistung

Im Rahmen des Antragsverfahrens nach deutschen Rechtsvorschriften ist eine Sicherheit zu hinterlegen. Diese ist in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft zu erbringen. Dazu ist die Bürgschaftsurkunde gewerblicher Rechtsschutz (Formular 0134) zu verwenden.
Bei Hinterlegung der Sicherheit in Form einer Bürgschaft ist zu beachten, dass die Höhe der Bürgschaftssumme unter anderem

  • vom betroffenen Schutzrecht, z.B. ist im Urheberrechtsbereich das Risiko, dass der Schutzrechtsanspruch letztendlich nicht besteht, größer als im Markenrecht,
  • von der möglichen Größe der zu erwartenden Sendungen schutzrechtsverletzender Waren

abhängt.

Formular 0134

Die Sicherheit kann einen etwaigen Haftungsanspruch der Verfügungsberechtigten der Ware decken, wenn sich später herausstellen sollte, dass es sich nicht um Schutzrechtsverletzungen handelt oder das Beschlagnahmeverfahren nicht ordnungsgemäß fortgeführt werden kann und dies von der rechtsinhabenden Person zu vertreten ist.

Sie kann aber auch zur Abdeckung von Kosten (z.B. Lagerkosten, Beförderungskosten der Ware bis zum Ort der Einlagerung, Vernichtungskosten), die im Rahmen des Beschlagnahmeverfahrens entstehen und die von der rechtsinhabenden Person zu tragen sind (vergleiche § 9 Abs. 1 und 2 Zollkostenverordnung, § 10 Abs. 1 Verwaltungskostengesetz), herangezogen werden, wenn diese den Zahlungsverpflichtungen im Rahmen des Verfahrens nicht nachgekommen ist.

Bisher wurden Sicherheiten zwischen 10.000 Euro und 25.000 Euro hinterlegt.

Vertretungsvollmacht

Lassen Sie sich bei der Antragstellung vertreten (z.B. durch eine Anwaltskanzlei), so ist eine auf die Rechtsvertretung laufende, gültige Vertretungsvollmacht beizufügen.

Schutzumfang des Antrags

Durch die Auswahl der Schutzrechte, wie auch des zu überwachenden Warenkreises, legen Sie fest, in welchen Fällen die Zollbehörde aufgrund Ihres Antrags Beschlagnahmen vornehmen kann. Sie entscheiden, welche Schutzrechte aufgenommen werden sollen.

Analysieren Sie dazu vor der Antragstellung, welche Waren bzw. Schutzrechte von Rechtsverletzungen betroffen sind. Nur diese sollten Sie zunächst in den Antrag aufnehmen, damit die Zollbehörde zielgerichtete Kontrollen durchführen kann. Ein überfrachteter Schutzumfang wirkt unübersichtlich und erschwert das Tätigwerden der Zollbehörde. Dies kann sich negativ auf die Erfolgsaussichten Ihres Antrages auswirken.

Warenerkennungshinweise

Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie der Zollverwaltung Informationen zur Verfügung stellen, mit denen die Zollstellen in die Lage versetzt werden, die Offensichtlichkeit einer Schutzrechtsverletzung selbstständig festzustellen. Diese Informationen sind das Herzstück des Antrags. Je vollständiger und aktueller die Erkennungshinweise sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit einer Beschlagnahme von rechtsverletzenden Waren durch die Zollbehörden. Der Erfolg eines Antrags hängt immer von der Qualität der beigefügten Informationen ab.
Letztendlich sind Sie es, der die Basis legt, dass die Zollbehörden dadurch Sendungen zielgerichtet auswählen und anhalten und Schutzrechtsverletzungen erkennen können.

Übrigens sind ausreichende Erkennungshinweise eine Voraussetzung für die Antragsbewilligung.

Informationen zu Originalen

Hinweis

Mit der genauen Beschreibung des Originals identifiziert sich die Fälschung oft von selbst.
Sammeln Sie daher Informationen zu den Originalprodukten. Bringen Sie die Verantwortlichen Ihres Unternehmens aus den Bereichen Produktentwicklung, Einkauf, Marketing, Vertrieb und Recht zusammen. Diese steuern aus ihren Bereichen Informationen bei, so dass Sie am Ende eine Sammlung aller notwendigen Informationen besitzen.

Beschreiben Sie anhand dieser Informationen die typischen Ausstattungsmerkmale eines Originals (z.B. Verpackung, Beipackzettel, Garantiezertifikate, Gebrauchsanweisungen, Labels usw.) oder stellen Sie Informationen über besondere Sicherungsmittel (z.B. Sicherheitsfäden oder Hologramme) zusammen und verwenden Sie dazu auch Bildmaterial von aktuellen Beispielen oder "style-" oder "character guides".

Die Zollstellen vor Ort beschäftigen sich bei der Abfertigung mit Rechnungsunterlagen, Frachtpapieren, sonstigen Geschäftspapieren, Kisten und Containern. Die Kontrolle von Dokumenten und Anmeldedaten spielt deshalb eine sehr große Rolle. Versorgen Sie uns deshalb auch mit Hinweisen, die im Zusammenhang mit der Lieferung und den daran Beteiligten stehen. Versuchen Sie doch einfach folgende Fragen zu beantworten:

  • Findet die Abfertigung von Originalwaren nur bei bestimmten Zollstellen statt, gegebenenfalls bei welchen?
  • Werden Originalwaren nur in einem bestimmten Verfahren (z.B. Anschreibeverfahren) oder zu einem bestimmten Zollverfahren (z.B. Lagerung in einem Zolllager) abgefertigt?
  • Werden Originalwaren über ein bestimmtes Vertriebssystem (z.B. nur über eine Generalvertretung oder bestimmte Speditionen) eingeführt, ausgeführt oder in den Verkehr gebracht? Gibt es bestimmte Verkehrswege (Luftfracht, Seefracht, Straßenverkehr, Postversand)?
  • Sind Ihre Produkte besonders verpackt, haben sie eine spezielle Verpackungsform und ist diese in einer besonderen Art und Weise gekennzeichnet?
  • Besitzen konzernfremde Unternehmen eine Berechtigung oder Lizenz, mit Markenprodukten handeln zu dürfen und wie weisen sie diese Berechtigung nach? Durchdenken Sie Ihr Firmensystem und stellen Sie sich die Frage, ob alle, die mit Ihren Produkten handeln dürfen, eine schriftliche Erlaubnis benötigen.

ZGR-online hilft Ihnen dabei, eine Struktur in die gesammelten Informationen zu bringen. Hier gilt es, unter "Hinweise Originale" die entsprechenden Sparten (z.B. Lieferangaben) auszufüllen und so die Ihnen vorliegenden Informationen strukturiert den Zollstellen zur Verfügung zu stellen.

Informationen zu Schutzrechtsverletzungen

Gehen Sie auf Spurensuche und verfolgen Sie auch Spuren, die am Anfang unwichtig erscheinen. Nehmen Sie Informationen Ihrer Kundschaft zu schutzrechtsverletzenden (oft billigen) Konkurrenzprodukten nicht einfach zur Kenntnis, sondern fragen Sie nach. Sensibilisieren Sie Ihr Vertriebspersonal in Bezug auf Fälschungen. Nationale und internationale Hinweise auf billige Kopien Ihrer Produkte gehen dort oftmals als erstes ein.

War die Spurensuche erfolgreich, kennen Sie vielleicht Namen und Anschriften von Firmen und Personen, die beim Vertrieb von schutzrechtsverletzenden Erzeugnissen auftreten. Diese wertvollen Hinweise hinterlegen Sie in ZGR-online in der Sparte "Hinweise Schutzrechtsverletzung". Bilder von Fälschungen sind an dieser Stelle nicht zwingend erforderlich, da sie oftmals nur einen Einzelfall abbilden und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Hilfreich können Bilder jedoch dann sein, wenn z.B. ein Produkt regelmäßig oder in besonders großem Umfang gefälscht wird und dies im Antrag besonders hervorgehoben werden soll.

Bearbeitungsgebühr

Für die Bearbeitung eines Grenzbeschlagnahmeantrages fallen keine Gebühren an.

Geltungsdauer der Anträge

Beschlagnahmeanträgen kann zunächst längstens für ein Jahr stattgegeben werden. Die Verlängerung der Gültigkeit um ein weiteres Jahr kann jedoch anschließend mit ZGR-online einfach und schnell, beliebig oft und solange Ihr Schutzrecht gültig ist, beantragt werden. Um eine lückenlose Bewilligungsdauer sicher zu stellen, sollte Ihr Verlängerungsantrag 30 Arbeitstage vor Ablauf der Bewilligung bei uns eingegangen sein.

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