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Das Geschmacksmuster bzw. Design

Gemäß § 2 Abs. 1 Designgesetz (DesignG) muss die Erscheinungsform neu sein und Eigenart besitzen.
Neu ist eine Erscheinungsform dann, wenn vor dem Anmeldetag keine identische bekannt gemacht, ausgestellt, im Verkehr verwendet oder auf sonstige Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Es sei denn, dass dies den in der Gemeinschaft tätigen Fachkreisen des betreffenden Wirtschaftszweigs im normalen Geschäftsverlauf vor dem Anmeldetag der Erscheinungsform nicht bekannt sein konnte. Eine Erscheinungsform gilt jedoch nicht als der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wenn es einem Dritten lediglich unter der ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingung der Vertraulichkeit bekannt gemacht wurde.
Eine Erscheinungsform besitzt Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den sie bei informierten Nutzenden hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den andere bereits der Öffentlichkeit zugänglich gemachte Erscheinungsformen bei diesen Nutzenden hervorrufen. Bei der Beurteilung der Eigenart wird der Grad der Gestaltungsfreiheit der Designschaffenden bei der Entwicklung berücksichtigt.

Der Designschutz in Deutschland

Der Schutz des Designs in Deutschland entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA). Wie das Gebrauchsmuster ist auch das Design ein ungeprüftes Schutzrecht. Das DPMA prüft nur, ob die jeweilige Erscheinungsform der Ware überhaupt als Design geschützt werden kann. Die sachlichen Schutzvoraussetzungen (Neuheit, Eigenart) werden nicht geprüft.

Der Geschmacksmusterschutz in der EU und international

Die Erscheinungsform einer Ware kann jedoch auch gleichzeitig in allen Mitgliedstaaten der EU Geschmacksmusterschutz erlangen, indem es beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante als Gemeinschaftsgeschmacksmuster eingetragen wird. Überdies kann die Erscheinungsform einer Ware für viele andere Länder international Geschmacksmusterschutz erlangen, wenn es bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf als internationales Geschmacksmuster eingetragen wird.

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