Zoll

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Ist eine Beschlagnahme auch bei der Durchfuhr möglich?

Die unmittelbare (bloße) Durchfuhr einer Ware durch die Bundesrepublik Deutschland, die aus dem Ausland kommt und für das Ausland bestimmt ist, stellt nach nationalem Recht grundsätzlich kein Inverkehrbringen im Inland und damit keine Verletzung eines deutschen Rechts dar. Die Durchfuhr führt allenfalls zu einer Gefährdung des Rechts und daher kommt eine Beschlagnahme nur in Betracht, wenn der Rechtsinhaber im Einzelfall eine Verletzung seines Rechts besonders nachweisen kann.

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