Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Die Antragstellung über ZGR-online

Nach Anmeldung im Zoll-Portal und Aufruf der IT-Anwendung ZGR-online über die Dienstleistung "Gewerblicher Rechtsschutz" können Sie Anträge für das Grenzbeschlagnahmeverfahren vollelektronisch bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz einreichen. Die zusätzliche Übersendung eines unterschriebenen Antragsformulars oder der E-Mailversand einer pdf-Datei ist nicht erforderlich. Auch die weitere Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anträge durch die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz wird ausschließlich über ZGR-online abgewickelt, wodurch eine schnelle und effiziente Antragsbearbeitung ermöglicht wird.

Die elektronische Antragstellung über ZGR-online deckt sämtliche Arten der Antragstellung im Gewerblichen Rechtsschutz ab. Es können alle Anträge auf Grundlage der VO (EU) Nr. 608/2013 sowie der deutschen Rechtsvorschriften gestellt werden. Dies ist nicht auf die erstmalige Stellung eines Antrags beschränkt, sondern umfasst auch die Änderung bereits gestellter Anträge, deren Verlängerung, aber auch die Änderung der für die Erkennung schutzrechtsverletzender Waren notwendigen Zusatz-informationen, wie z.B. Produkthinweise oder Informationen für eine Risikoanalyse.

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat im Zoll-Portal anmelden.

Zur Erleichterung der Antragstellung erfolgt die Dateneingabe über Eingabemasken, die es erlauben, die erforderlichen Daten strukturiert zu erfassen. Ebenfalls können Unterlagen wie Vertretungsvollmachten oder Nutzungsberechtigungen unmittelbar über ZGR-online zur Verfügung gestellt werden.

Folgende Anträge können Sie über ZGR-online stellen:

  • Unionsantrag nach Art. 3 Nr. 1 oder Nr. 3 i.V.m. Art. 4 VO (EU) Nr. 608/2013
  • Nationaler Antrag nach Art. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 VO (EU) Nr. 608/2013
  • Antrag nach deutschen Rechtsvorschriften (z.B. § 146 Markengesetz)

Nähere Informationen zu den einzelnen Antragsarten können Sie hier aufrufen:

Antragsarten

Mit der Bewilligung Ihres Antrags sind sämtliche Antragsdaten "auf Knopfdruck" im zollinternen Informationssystem für alle Zolldienststellen verfüg- und recherchierbar. Dieses Informationssystem verfügt über leistungsstarke Recherchefunktionen, wodurch ein schneller Datenzugriff ermöglicht wird und zielgerichtete Kontrollen erheblich erleichtert werden.

Auch die Kommunikation mit Ihnen läuft grundsätzlich digital. So werden z.B. Bescheide des Zolls im Antragsverfahren und im Rahmen von Aufgriffen elektronisch über Ihr Konto im Zoll-Portal zum Abruf bereitgestellt. Diese Funktion müssen Sie in Ihren Kontoeinstellungen im Zoll-Portal aktivieren.

Neuigkeiten zu Ihren Anträgen (z.B. Mitteilungen zum Bewilligungsstand oder zur Datenübernahme) können im Posteingang Ihres Zoll-Portal-Kontos eingesehen werden. Diese Nachrichten werden automatisch vom System ZGR-online generiert.

COPIS

Mit der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 stellt die Kommission den Zollbehörden der Mitgliedstaaten die Informationsplattform COPIS (Anti-Counterfeit and anti-Piracy Information System) zur Verfügung. Über dieses System sind die Zollbehörden aller Mitgliedsstaaten miteinander verknüpft und tauschen die erforderlichen Informationen wie z.B. stattgebende Entscheidungen untereinander aus.

ZGR-online ist über eine Schnittstelle unmittelbar mit COPIS verknüpft und damit an das System der Kommission angebunden. Alle in ZGR-online erfassten Anträge und Antragsinformationen nach der VO (EU) Nr. 608/2013 werden automatisch und umgehend an COPIS übertragen. Ebenso werden über COPIS die Antragsdaten von in anderen Mitgliedstaaten bewilligten Anträgen, die ein Tätigwerden der deutschen Zollbehörden beinhalten, in ZGR-online zur Verfügung gestellt.

Datensicherheit

Ihre Daten sind in ZGR-online sicher aufgehoben. Dafür garantieren

  • sichere Verbindungen durch HTTPS- und SSL-Verschlüsselung,
  • Timeout -Funktion, durch die Sie automatisch von der Onlineverbindung getrennt werden, wenn Sie länger als eine Stunde keine Onlineaktivitäten durchgeführt haben,
  • Einsatz von Firewalls, die dem neuesten Stand entsprechen,
  • ausschließliche Verwendung von Software und Programmiersprachen, die nach derzeitigem Stand als sicher eingestuft werden.

Innerhalb der Zollverwaltung können Ihre Daten nur durch autorisiertes Personal eingesehen werden. Die Daten werden nur für innerdienstliche Zwecke, die der Durchsetzung Ihrer Schutzrechte dienen, verwendet. Eine Weitergabe an verwaltungsfremde Dritte ist technisch nicht möglich.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen