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Fragen und Antworten

Wo erhalte ich Informationen zur Registrierung im Zoll-Portal?

Besitzen Sie noch kein Konto im Zoll-Portal, so finden Sie hier grundlegende Informationen zum Registrierungsprozess:

Informationen zur Registrierung im Zoll-Portal

Wie kann ich die IT-Fachanwendung ZGR-online aufrufen?

Zur Nutzung von ZGR-online melden Sie sich zunächst mit Ihrem Konto im Zoll-Portal an. Anschließend wählen Sie den Bereich "Dienstleistungen" aus. Über den Reiter "Gewerblicher Rechtsschutz" gelangen Sie zur Anwendung.

Zoll-Portal: Dienstleistung "Gewerblicher Rechtschutz" [Anmeldung notwendig]

Welche Funktionen stehen mir bei Zugang mittels ELSTER-Zertifikat zur Verfügung?

Sie können in ZGR-online Anträge auf Tätigwerden der Zollbehörde stellen sowie die Daten Ihrer Anträge einsehen und bearbeiten. (Achtung: Bei Anträgen, die durch einen anderen Mitgliedstaat für Deutschland bewilligt wurden und bei Anträgen, die über ein anderes Portal gestellt wurden, herrschen diesbezüglich Einschränkungen)

Sie können folgende Zusatzanträge stellen:

  • Mitteilung von personenbezogenen Daten gem. Art. 17 Abs. 4 VO (EU) Nr. 608/2013
  • Übersendung von Mustern und Proben gem. Art. 19 Abs. 2 VO (EU) Nr. 608/2013
  • Mitteilung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Kleinsendungsverfahren (KSV) gem. Art. 26 Abs. 8 VO (EU) Nr. 608/2013
  • Periodische Mitteilung über Art und Menge der vernichteten Waren im KSV gem. Art. 26 Abs. 7 VO (EU) Nr. 608/2013

Bescheide und Mitteilungen (Aussetzungen der Überlassung/Zurückhaltung von Waren, Beschlagnahmen, Kostenbescheide) im Rahmen von Aufgriffen der deutschen Zolldienststellen können Ihnen elektronisch bereitgestellt werden.

Kann ich auch ohne ELSTER-Zertifikat die Dienstleistung nutzen?

Ja, auch ohne ELSTER-Zertifikat ist grundsätzlich eine Nutzung der Dienstleistung möglich. Sie können auch unter Angabe von E-Mail und Passwort ein Konto im Zoll-Portal anlegen. Der Funktionsumfang der Anwendung ist dann allerdings eingeschränkt. Nähere Informationen zur Registrierung im Zoll-Portal finden Sie hier:

Informationen zur Registrierung im Zoll-Portal

Welche Funktionen stehen mir bei Zugang mittels E-Mail und Passwort zur Verfügung?

Der Zugriff auf ZGR-online mittels E-Mail und Passwort ermöglicht es Ihnen Bescheide und Mitteilungen (Aussetzungen der Überlassung/Zurückhaltung von Waren, Beschlagnahmen, Kostenbescheide) im Rahmen von Aufgriffen der deutschen Zollverwaltung elektronisch zu erhalten. Weiterhin besteht die Möglichkeit, bei Kontaktaufnahme durch die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz hinsichtlich eines ex-officio Verfahrens den notwendigen Nationalen Antrag zu stellen.

Mein Antrag wurde durch einen anderen Mitgliedstaat für Deutschland bewilligt. Welche Möglichkeiten bietet mir ZGR-online?

Wurde Ihr Antrag auf Tätigwerden der deutschen Zollbehörde durch einen anderen Mitgliedstaat als Deutschland bewilligt, steht Ihnen in ZGR-online, unabhängig vom gewählten Zugangsmittel Ihres Zoll-Portal Kontos und nach erfolgter Datenübernahme, die Funktion der elektronischen Bereitstellung von Bescheiden und Mitteilungen (Aussetzungen der Überlassung/Zurückhaltung von Waren, Beschlagnahmen, Kostenbescheide) im Rahmen von Aufgriffen der deutschen Zolldienststellen zur Verfügung. Weiterhin können Sie nationale Zusatzanträge (Mitteilung von personenbezogenen Daten, Übersendung von Mustern und Proben, Periodische Mitteilung bzgl. vernichtete Waren im Kleinsendungsverfahren) stellen.

Greifen Sie mit Zugangsmittel "ELSTER" auf die Anwendung zu, können Sie zusätzlich Ihre Antragsdatensätze einsehen und die Erkennungshinweise für Deutschland überarbeiten (z.B. Übersetzen der hinterlegten Erkennungshinweise in die deutsche Sprache). Dies ermöglicht eine optimale Umsetzung Ihres Antrages.

Ich habe den Antrag auf Tätigwerden für Deutschland über ein anderes Portal gestellt. Welche Möglichkeiten bietet mir ZGR-online?

Wurde Ihr Antrag zur Bewilligung durch Deutschland über ein anderes Antragstellungsportal gestellt, steht Ihnen in ZGR-online, unabhängig vom gewählten Zugangsmittel Ihres Zoll-Portal Kontos und nach erfolgter Datenübernahme, die Funktion der elektronischen Bereitstellung von Bescheiden und Mitteilungen (Aussetzungen der Überlassung/Zurückhaltung von Waren, Beschlagnahmen, Kostenbescheide) im Rahmen von Aufgriffen der deutschen Zolldienststellen zur Verfügung. Weiterhin können Sie nationale Zusatzanträge (Mitteilung von personenbezogenen Daten, Übersendung von Mustern und Proben, periodische Mitteilung bzgl. vernichteter Waren im Kleinsendungsverfahren) stellen.

Eine Einsichtnahme in die Antragsdatensätze Ihrer Anträge ist jedoch nur mit Zugangsmittel "ELSTER" möglich.

Achtung: Eine Bearbeitung der Antragsdatensätze ist in diesem Fall ausschließlich über das von Ihnen verwendete Portal zur Antragstellung möglich.

Ich möchte meine Bescheide und Mitteilungen elektronisch erhalten. Was muss ich hierfür veranlassen?

Für die elektronische Bereitstellung von Bescheiden und Mitteillungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes benötigen Sie ein Konto im Zoll-Portal. Die Art des Zugangsmittels (ELSTER oder Benutzername/Passwort) spielt dabei keine Rolle. Hierzu müssen Sie der elektronischen Bereitstellung zustimmen.

Melden Sie sich dafür in Ihrem Konto im Zoll-Portal an. Öffnen Sie anschließend den Reiter "Konto" und dort den Bereich "Geschäftskundendaten". Betätigen Sie am Ende der Seite den Button "Daten bearbeiten", wenn Sie die aktuell hinterlegten Angaben ändern möchten. Durch Setzen eines Hakens unter "Elektronische Bereitstellung von Bescheiden zum Datenabruf" stimmen Sie dieser zu. In das darunterliegende Feld ist die von Ihnen gewünschte E-Mail-Adresse für die Benachrichtigung zum Datenabruf anzugeben. Bestätigen und aktualisieren Sie die Eingaben abschließend durch Betätigen des Buttons "Absenden" am Seitenende.

Achtung: Sie erhalten ausschließlich Bescheide und Mitteilungen elektronisch zur Verfügung gestellt, deren Antragsdatensätze Ihnen bzw. Ihrem Konto zugewiesen sind. Die Zuweisung von Antragsdatensätze können Sie mittels Datenübernahme beantragen.

Ich möchte meine Bescheide und Mitteilungen elektronisch erhalten. Wie werden mir meine Bescheide und Mitteilungen bereitgestellt?

Geht ein Bescheid oder eine Mitteilung für Sie ein, erhalten Sie unverzüglich eine E-Mail an die zuvor von Ihnen im Zoll-Portal angegebene Adresse, welche Sie über den Eingang einer neuen Nachricht im Zoll-Portal informiert.

Melden Sie sich anschließend wie gewohnt im Zoll-Portal an, um die Nachricht aufrufen zu können. Die Nachricht steht Ihnen im Bereich "Posteingang" zum Abruf zur Verfügung. Klicken Sie auf den Betreff der Nachricht, um diese zu öffnen. Der elektronisch übermittelte Bescheid bzw. die elektronisch übermittelte Mitteilung wird Ihnen als Download in der Anlage der entsprechenden Nachricht zur Verfügung gestellt.

Ich möchte Antragsdaten in ZGR-online bearbeiten, die von einem anderen Mitgliedstaat bewilligt wurden. Was muss ich hierfür veranlassen?

Die Bearbeitung Ihrer Antragsdaten erfolgt über die IT-Fachanwendung ZGR-online. Für den vollen Zugriff auf die Anwendung sowie die Antragsdaten benötigen Sie deshalb zwingend ein Konto im Zoll-Portal mit Zugangsmittel ELSTER.

Wenn Sie noch kein Konto besitzen, erledigen Sie bitte zunächst die im Zoll-Portal erläuterten Schritte.

Achtung: Das Einsehen und Bearbeiten von Antragsdaten steht Ihnen bei einem Konto mit Zugangsmittel E-Mail und Passwort nicht zur Verfügung.

Nach Anmeldung im Zoll-Portal und Aufrufen der Anwendung ZGR-online, können Sie die Datenübernahme der entsprechenden Antragsdatensätze beantragen. Es können nur Antragsdatensätze eingesehen und bearbeitet werden, die Ihnen und Ihrem Zoll-Portal Konto zugewiesen wurden. Diese Zuweisung veranlassen Sie durch einen Antrag auf Datenübernahme.

Ich möchte Antragsdaten in ZGR-online bearbeiten, die von einem anderen Mitgliedstaat bewilligt wurden. In welchem Umfang kann ich die Datensätze bearbeiten?

Sie haben die Möglichkeit sämtliche Erkennungshinweise Ihres Antrages für Deutschland zu überarbeiten und Zusatzanträge zu stellen.

Eine Überarbeitung von bewilligungsrelevanten Inhalten Ihres Antrages ist nur über den bewilligenden Mitgliedstaat möglich. Die entsprechenden Felder Ihres Antrages sind deshalb nach Aufruf Ihres Datensatzes in ZGR-online ausgegraut und können nicht überschrieben werden.

Warum sehe ich meine Anträge nicht, obwohl ich die Dienstleistung im Zoll-Portal aufgerufen haben?

Können Sie Ihre Anträge nicht in ZGR-online einsehen, kann dies zwei Gründe haben.

  • Sie können ausschließlich die Ihnen und Ihrem Konto im Zoll-Portal zugewiesenen Anträge einsehen. Die Zuweisung erfolgt mittels Antrag auf Datenübernahme. Vergewissern Sie sich deshalb, dass Sie die Übernahme Ihrer Antragsdatensätze beantragt haben.
  • Zugewiesene Anträge können ausschließlich dann eingesehen werden, wenn Sie sich mit Zugangsmittel ELSTER in Ihrem Zoll-Portal angemeldet haben.

Greifen Sie mit E-Mail und Passwort auf die Anwendung ZGR-online zu, so können Sie zwar nach beantragter und notwendiger Datenübernahme Mitteilungen und Bescheide zu dem betroffenen Antrag erhalten, Sie können den Antrag, aber nicht einsehen und ihn inhaltlich bearbeiten.

Wann muss ich eine Datenübernahme beantragen?

Mit einer Datenübername beantragen Sie, dass Antragsdatensätze Ihnen und Ihrem Konto im Zoll-Portal zugewiesen werden. Grundsätzlich ist eine Übertragung von Antragsdaten auf Ihren Account dann zu beantragen, wenn Sie den elektronischen Datensatz eines bereits gestellten Antrags auf Tätigwerden der Zollbehörde von jemanden übernehmen wollen (z.B. bei Wechsel der anwaltlichen Vertretung) oder wenn Sie als Ansprechperson für Deutschland in einem Unionsantrag, der von einem anderen Mitgliedstaat für Deutschland bewilligt wurde, hinterlegt sind.

Erfolgt die Datenübernahme unter Verwendung eines Zoll-Portal Kontos mit ELSTER-Zertifikat, können zugewiesene Antragsdatensätze anschließend von Ihnen eingesehen und bearbeitet werden. Auch die elektronische Bereitstellung von Bescheiden und Mitteilungen steht Ihnen für diese Anträge zur Verfügung.

Bei der Datenübernahme unter Verwendung eines Zoll-Portal Kontos mit Zugangsmittel E-Mail und Passwort, werden Ihnen die Antragsdatensätze ausschließlich technisch zugewiesen. Dies ist notwendig, damit Ihnen die elektronische Bereitstellung von Bescheiden und Mitteilungen für diese Anträge zur Verfügung steht. Die Datensätze der Anträge können allerdings mit Zugangsmittel E-Mail und Passwort nicht eingesehen oder bearbeitet werden.

Wie veranlasse ich die Datenübernahme?

Die Datenübernahme erfolgt über die Anwendung ZGR-online. Melden Sie sich deshalb zunächst mit Ihrem Konto im Zoll-Portal an und rufen Sie die Dienstleistung "Gewerblicher Rechtsschutz" auf.

Über den Reiter "Datenübernahme" gelangen Sie zum entsprechenden Antrag. Geben Sie dort alle Antragsnummern an, für die Sie die Datenübernahme beantragen möchten. Fügen Sie dem Antrag bitte eine Vollmacht bei, die Sie zur Übernahme der Anträge berechtigt. Handelt es sich um Anträge, die durch einen anderen Mitgliedstaat für Deutschland bewilligt wurden und sind Sie als Ansprechperson direkt im Antrag benannt worden, so kann auf eine Vollmacht verzichtet werden.

Nach Abschicken des Antrages wird dieser automatisch an die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz zur Prüfung übermittelt. Sofern Sie mit dem Zugangsmittel E-Mail und Passwort auf die Anwendung zugreifen, ist der Antrag zusätzlich ausgedruckt und unterschrieben der ZGR zuzustellen.

Wo erhalte ich Hilfe bei technischen Fragen oder Problemen?

Bitte wenden Sie sich bei technischen Fragen oder Problemen mit Ihrem Anliegen an:

Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Telefon: 0800 8007-5451
Fax: 0228 303-97925
Kontaktformular des ITZBund

An wen wende ich mich bei fachlichen Fragen?

Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz steht Ihnen gern bei weiteren fachlichen Anliegen als Anlaufstelle zur Verfügung.

Anschrift:
Generalzolldirektion
Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz
Sophienstraße 6
80333 München

Telefon: 089 5995 – 2315
Fax: 089 5995 – 2317
E-Mail: dvb14.gzd­@zoll.bund.de

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