Ihr Zugang zu ZGR-online über das Zoll-Portal
Mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sind Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Das Verwaltungsportal der Zollverwaltung ist das Zoll-Portal. Nähere Informationen zum Zoll-Portal finden Sie hier:
Zoll-Portal
Online-Dienstleistung "Gewerblicher Rechtsschutz"
Das System ZGR-online ist über die Dienstleistung "Gewerblicher Rechtsschutz" in das Zoll-Portal integriert. Um einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme stellen zu können, müssen Sie sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat im Zoll-Portal anmelden oder sich durch eine Person vertreten lassen, die über ein ELSTER-Zertifikat verfügt. Ein ELSTER-Zertifikat wird in Deutschland grundsätzlich nur an Personen und Unternehmen mit einer deutschen Steuernummer vergeben. Damit Sie sich mit ELSTER digital identifizieren können, ist es notwendig, dass Sie sich bei "Mein ELSTER" registriert haben.
Beim Grenzbeschlagnahmeverfahren handelt es sich um ein steuerliches Verfahren im Sinne der Abgabenordnung (AO), für das die Bedingungen des § 87a AO gelten. Durch die Verwendung des ELSTER-Zertifikats als sicheres Identifizierung- und Authentisierungsmittel wird die erforderliche Vertraulichkeit und Integrität von elektronisch zur Verfügung gestellten Dokumenten und Verwaltungsakten gewährleistet.
Sofern Sie über kein ELSTER-Zertifikat verfügen und sich alternativ mit Zugangsdaten "E-Mail-Adresse und Passwort" im Zoll-Portal anmelden, stehen Ihnen die Funktionen von ZGR-online lediglich eingeschränkt zur Verfügung.
Kundenkonto im Zoll-Portal
Für die Stellung und Bearbeitung von Anträgen auf Grenzbeschlagnahme über das Zoll-Portal ist in einem ersten Schritt die Einrichtung eines Geschäftskundenkontos unter Nutzung des ELSTER-Organisationszertifikats zwingend erforderlich. Ein Geschäftskundenkonto ist z.B. für eine Firma oder eine Kanzlei anzulegen. Nähere Informationen zur Registrierung im Zoll-Portal können über dessen Hilfeseiten aufgerufen werden.
LOGIN Zoll-Portal
Überblick über die Funktionen von ZGR-online
Sofern Sie sich mit ELSTER-Zertifikat im Zoll-Portal anmelden, stehen Ihnen die Funktionen der IT-Anwendung ZGR-online vollumfänglich zur Verfügung.
- Sämtliche Anträge auf Tätigwerden der Zollbehörde können online gestellt, eingesehen und bearbeitet werden.
- Zusatzanträge gemäß Art. 17, 19 und 26 der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 können online gestellt werden.
- Es steht Ihnen für Ihre Anträge die elektronische Bereitstellung von Bescheiden und Mitteilungen im Rahmen von Aufgriffen der deutschen Zolldienststellen zur Verfügung, sofern Sie dieser in den Kontoeinstellungen zugestimmt haben.
- Wurde ein Antrag durch einen anderen Mitgliedstaat als Deutschland bewilligt und Sie als Ansprechperson für die Zollbehörden benannt, haben Sie die Möglichkeit den Antragsdatensatz in ZGR-online einzusehen, die Erkennungshinweise für Deutschland zu überarbeiten, Zusatzanträge zu stellen und Bescheide und Mitteilungen im Rahmen von Aufgriffen der deutschen Zolldienststellen elektronisch über Ihr Konto zu erhalten.
- Wurde Ihr Antrag zur Bewilligung durch Deutschland über ein anderes Antragstellungsportal (z.B. IPEP) gestellt, können Sie über ZGR-online auch für diesen Antrag die Funktionen der Einsichtnahme in den Antragsdatensatz, der Beantragung von nationalen Zusatzanträgen und der elektronischen Bereitstellung von Bescheiden und Mitteilungen im Rahmen von Aufgriffen der deutschen Zolldienststellen nutzen. Der Antragsdatensatz kann jedoch nur über das von Ihnen verwendete Portal zur Antragstellung bearbeitet werden.
Bitte beachten Sie, wenn Sie über das Antragstellungsportal IPEP einen Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden stellen, der von Deutschland bewilligt werden soll, muss der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz weiterhin ein unterschriebener Ausdruck des Antrags vorgelegt werden.
Eine Anmeldung im Zoll-Portal ist grundsätzlich auch ohne ELSTER-Zertifikat mit den Zugangsdaten "E-Mailadresse und Passwort" möglich. In diesem Fall werden Ihnen folgende für die Verfahrensabwicklung notwendige Grundfunktionalitäten der Anwendung ZGR-online zur Verfügung gestellt.
- Sie können in ZGR-online Anträge auf Tätigwerden der Zollbehörde auf Basis des Art. 18 der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 stellen (Ex Officio-Verfahren).
- Es steht Ihnen die elektronische Bereitstellung aller Bescheide und Mitteilungen (Aussetzungen der Überlassung/Zurückhaltung von Waren, Beschlagnahmen, Kostenbescheide) im Rahmen von Aufgriffen der deutschen Zolldienststellen zur Verfügung, sofern Sie die Datenübernahme Ihrer Anträge veranlasst haben. Bei Bescheiden müssen Sie zusätzlich der elektronischen Bereitstellung in den Kontoeinstellungen zugestimmt haben.
Bitte beachten Sie folgendes:
- Sie haben mit Ausnahme des Ex Officio-Verfahrens keine Einsicht in Daten zu bewilligten Anträgen auf Tätigwerden der Zollbehörden.
- Eine über das Ex Officio-Verfahren hinausgehende Antragstellung ist nicht möglich.
- Zusatzanträge entsprechend Art. 17, 19, 26 der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 müssen schriftlich bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz eingereicht werden.