Sowohl im CITES-Abkommen (CITES = Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) als auch im gemeinschaftlichen und nationalen Artenschutzrecht sind die geschützten Tiere und Pflanzen gelistet (Prinzip der Negativlisten).
Von den Artenschutzregelungen sind neben lebenden auch tote Tiere, Pflanzen, deren Teile und Erzeugnisse sowie auch solche Waren betroffen, bei denen aus irgendeinem Umstand hervorgeht, dass sie Teile oder Erzeugnisse aus geschützten Tieren oder Pflanzen sind oder solche enthalten. Im gesamten betroffenen Schutzbereich wird diese Tatsache durch die Verwendung des Begriffes "Exemplar" berücksichtigt.
Die Suche nach Exemplaren in den unterschiedlichen Listen, Anlagen oder Anhängen der einzelnen Bestimmungen erleichtert das wissenschaftliche Informationssystem zum Internationalen Artenschutz. In diesem können Sie Informationen zum Schutzstatus von international und national geschützten Arten abrufen.
WISIA - Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz