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Einfuhr von Betäubungsmitteln

Was ist Einfuhr im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes?

Einfuhr ist das Verbringen in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes, das heißt jedes körperliche Verbringen nach Deutschland.

Für die Durchfuhr von Betäubungsmitteln gelten besondere Regelungen.

Welche Dokumente sind für die Einfuhr erforderlich?

Für die Einfuhr von Betäubungsmitteln ist, neben der erforderlichen Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln, für jede Sendung eine Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte - Bundesopiumstelle - erforderlich.

Sofern es sich um betäubungsmittelhaltige Arzneimittel handelt, sind daneben noch die Regelungen zum Verbringen bzw. der Einfuhr von Arzneimitteln zu beachten.

Weitere Informationen zu Arzneimitteln

Einfuhrabfertigung bei einer befugten Zollstelle

Betäubungsmittel dürfen nur über vom Bundesministerium der Finanzen bestimmte Zollstellen nach Deutschland eingeführt werden.

Ein Versandverfahren von einer deutschen Grenzzollstelle zu einer Binnenzollstelle ist ebenfalls nur zwischen befugten Zollstellen zulässig und nur dann, wenn eine gültige Einfuhrgenehmigung vorliegt.

Die zur Abfertigung von Betäubungsmitteln befugten Zollstellen sind über die Allgemeine Dienststellensuche ermittelbar. Auf der linken Seite ist der Filter "Abfertigungsbefugnisse" zu setzen und die jeweilige Befugnis auszuwählen.

Allgemeine Dienststellensuche

Dort sind die Betäubungsmittel unter Vorlage einer Ausfertigung der Einfuhrgenehmigung anzumelden und auf Verlangen vorzuführen.

Dies gilt nicht bei der Einfuhr aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. ist eine betäubungsmittelrechtliche Einfuhrabfertigung nur vorgeschrieben, wenn es sich um Nicht-Unionswaren handelt oder um Unionswaren, die aus Drittländern eingeführt werden.

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