Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Verbote und Genehmigungspflichten

Chemikalien der Liste 1

Verbote

Es ist verboten, toxischen Chemikalien und Ausgangsstoffe der Liste 1

  • aus einem Nichtvertragsstaat einzuführen,
  • in einen Nichtvertragstaat auszuführen,
  • in einen dritten Vertragsstaat auszuführen, wenn sie bereits aus einem anderen Vertragsstaat eingeführt worden sind,
  • durchzuführen, wenn das Ursprungs-, Herkunfts-, Bestimmungs- oder ein weiteres Durchfuhrland ein Nichtvertragsstaat ist.

Es ist außerdem verboten, diese Handlungen als Deutscher im Ausland vorzunehmen.

Unter Vertragsstaaten sind solche Staaten zu verstehen, die dem CWÜ beigetreten und in dem vom Auswärtigen Amt im Bundesanzeiger veröffentlichten Verzeichnis der Vertragsstaaten genannt sind. Diese Vertragsstaatenliste kann auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abgerufen werden.

Verzeichnis der Vertragsstaaten des CWÜ

Genehmigungspflichten

Die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr von Chemikalien der Liste 1 in oder aus einem Vertragsstaat ist genehmigungspflichtig. Genehmigungen sind auch erforderlich, wenn es sich bei den betroffenen Vertragsstaaten um Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft handelt.

Ausnahmen

Die Verbote und Genehmigungspflichten gelten nicht, wenn der Anteil an Chemikalien der Liste 1 in einer Mischung weniger als 1 % beträgt.

Chemikalien der Liste 2

Verbote

Die Ausfuhr in und die Einfuhr aus einem Nichtvertragsstaat von Chemikalien der Liste 2 ist verboten. Dies gilt auch, wenn diese Handlungen von einem Deutschen im Ausland vorgenommen werden.

Genehmigungspflichten

Der Handel mit Vertragsstaaten unterliegt keinen Beschränkungen.

Ausnahmen

Dieses Verbot gilt nicht, wenn der Anteil an Chemikalien der Liste 2 Nr. 1 bis 3 nicht mehr als 1 % oder der Anteil an Chemikalien der Liste 2 Nr. 4 bis 14 nicht mehr als 10 % beträgt.
Das Verbot findet auch keine Anwendung, wenn Chemikalien der Liste 2 in Waren enthalten sind, die als Verbrauchsgüter für den Einzelhandel und den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

Chemikalien der Liste 3

Genehmigungspflichten

Die Ausfuhr dieser Chemikalien in einen Nichtvertragsstaat ist genehmigungspflichtig.

Ausnahmen

Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn Chemikalien der Liste 3 einen Anteil von 30 % oder weniger einer Mischung bilden. Eine Genehmigung ist außerdem nicht erforderlich, wenn Chemikalien der Liste 3 in Waren enthalten sind, die als Verbrauchsgüter für den Einzelhandel und den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

Einfuhren, Ausfuhren oder Durchfuhren in oder aus einen Vertragsstaat unterliegen keinen Beschränkungen.

Weitere Genehmigungspflichten

Zu beachten ist, dass für Chemikalien der Liste 1 auch Maßnahmen nach dem Kriegswaffenkontrollrecht und/oder dem Außenwirtschaftsrecht und für Chemikalien der Liste 2 und Liste 3 Maßnahmen nach dem Außenwirtschaftsrecht zu beachten sind.

Information zum Kriegswaffenkontrollrecht
Informationen zum Außenwirtschaftsrecht

Genehmigungsbehörde

Anträge auf Erteilung einer Genehmigung sind schriftlich und formlos beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abzugeben. Diese Behörde ist außerdem in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt zuständig hinsichtlich Meldepflichten und Inspektionen auf Grundlage des CWÜ.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen