Besonderheiten für Softair- und Gotcha-Waffen
Softair-Waffen sind Imitationen realer Schusswaffen, mit denen Plastikkugeln mittels Federkraft oder Luft- bzw. Gasdruck verschossen werden können. Softair-Waffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse unter 0,5 Joule werden als Spielzeug eingestuft. Dies gilt jedoch nicht, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden können, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule beträgt. Als Spielzeug eingestufte Sofair-Waffen sind von den Vorschriften des Waffengesetzes in Bezug auf das Verbringen und die Mitnahme ausgenommen. Die Vorschriften des VuB-Bereichs der Produktsicherheit sind zu beachten.
Gotcha-Waffen (bzw. Paintball-Waffen) werden bei Spielen verwendet, bei denen bewaffnete Konfrontationen simuliert werden. Als Geschosse dienen Farbmarkierungskugeln, die mittels CO2-Antrieb bzw. Pressluft verschossen werden. Diese Waffen gelten in der Regel nicht als Spielzeuge, da die Bewegungsenergie der Geschosse regelmäßig 0,5 Joule übersteigt und diese somit den Vorschriften des Waffengesetzes unterliegen.
Softair- bzw. Gotcha-Waffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse von mehr als 0,5 bis 7,5 Joule müssen mit dem sogenannten "F-Kennzeichen im Fünfeck" versehen sein, um durch volljährige Personen erlaubnisfrei nach oder durch Deutschland verbracht oder mitgenommen werden zu können.
Softair- bzw. Gotcha- Waffen, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von mehr als 7,5 Joule erreichen, sind in Bezug auf das Verbringen und die Mitnahme generell erlaubnispflichtig.