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Waffen und Munition

Zum Schutz der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit überwacht die Zollverwaltung den grenzüberschreitenden Warenverkehr sowie den innergemeinschaftlichen Warenverkehr von Schusswaffen, diesen gleichgestellte Gegenstände und bestimmte tragbare Gegenstände und Munition, die dem Waffengesetz unterliegen. Darüber hinaus überwacht die Zollverwaltung die Ausfuhr von Feuerwaffen, deren Teile, wesentlichen Komponenten und Munition, die der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 unterliegen.

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