Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Ausfertigung nicht-förmlicher Präferenznachweise

Nicht-förmliche Präferenznachweise werden vom Ausführer in eigener Verantwortung und ohne Mitwirkung einer Zollstelle ausgefertigt. Dies erfolgt im Rahmen von vereinfachten Verfahren oder als Regelfall wie im Präferenzabkommen mit der Republik Korea.

Dabei können unter bestimmten Voraussetzungen folgende Erklärungen abgegeben werden.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen