Innerhalb bestimmter Wertgrenzen kann bei der Einfuhr von Waren auf die Vorlage eines förmlichen Präferenznachweises verzichtet werden.
So kann jeder Ausführer für Sendungen bis zu 6.000 Euro Warenwert eine Ursprungserklärung auf seiner Rechnung abgeben.
Für Waren, die sich im persönlichen Gepäck eines Reisenden befinden, kann bis zu einem Warenwert von 1.200 Euro und bei Kleinsendungen im Postverkehr bis zu einem Wert von 500 Euro auf die Vorlage eines Nachweises verzichtet werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Werden zum Nachweis der Einhaltung dieser Grenzen Rechnungen vorgelegt, die in einer anderen Währung ausgestellt wurden, so sind die Rechnungsbeträge gemäß der nachfolgenden Tabelle "Gegenwerte in Landeswährung" in Euro umzurechnen.