Zoll

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Bilaterale Ursprungsprotokolle

Im Warenverkehr mit einigen der Länder des PEM-Raums sind die jeweiligen bilateralen Ursprungsprotokolle der betroffenen Abkommen anzuwenden.

Es handelt sich dabei um folgende Länder:

  • Algerien
  • Israel
  • Libanon
  • Marokko
  • Tunesien
  • Türkei (Agrar- und EGKS-Waren)

Mit dem Auskunftssystem "Warenursprung und Präferenzen online" besteht die Möglichkeit, durch Eingabe des Ländernamens oder des ISO Alpha 2 Ländercodes länderspezifische Informationen abzurufen.

Warenursprung und Präferenzen online

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