Im Warenverkehr mit einigen der Länder des PEM-Raums sind die jeweiligen bilateralen Ursprungsprotokolle der betroffenen Abkommen anzuwenden.
Es handelt sich dabei um folgende Länder:
- Algerien
- Israel
- Libanon
- Marokko
- Tunesien
- Türkei (Agrar- und EGKS-Waren)
Mit dem Auskunftssystem "Warenursprung und Präferenzen online" besteht die Möglichkeit, durch Eingabe des Ländernamens oder des ISO Alpha 2 Ländercodes länderspezifische Informationen abzurufen.