Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Nachweispapiere für Vorlieferungen

Waren können die Ursprungseigenschaft nicht nur durch vollständiges Gewinnen oder Herstellen sondern auch durch ausreichende Be- oder Verarbeitung der verwendeten Vormaterialien in der Europäischen Union erlangen. Die Europäische Union gilt dabei in allen Präferenzregelungen als ein Gebiet oder "Land". Die zum Erwerb der Ursprungseigenschaft erforderlichen Be- oder Verarbeitungen können auch nacheinander in verschiedenen Betrieben in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten erfolgen.

Zur Feststellung des präferenziellen Ursprungs einer hergestellten Ware sind die zur Herstellung bezogenen Vormaterialien zu unterscheiden in

  • Vormaterialien mit Präferenzursprung in der Europäischen Union,
  • Vormaterialien mit Präferenzursprung in einem Land, mit dem kumuliert werden kann,
  • Vormaterialien ohne Präferenzursprung (darunter fallen auch Vormaterialien mit Präferenzursprung in einem Land, mit dem nicht kumuliert werden kann, oder Vormaterialien, deren Ursprung nicht nachgewiesen werden kann).

Einige Ursprungsprotokolle sehen folgende Besonderheit vor:
Vormaterialien mit Präferenzursprung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gelten als Vormaterialien mit Präferenzursprung in der Europäischen Union. Zum EWR gehören die Europäische Union, Island, Liechtenstein und Norwegen. Der Nachweis des EWR-Ursprungs erfolgt durch Präferenznachweise, in denen als Ursprungsland "EWR" angegeben ist.

Informationen zu Präferenznachweisen

Beim Bezug von Vormaterialien mit Präferenzursprung in der Europäischen Union muss genau diese Ursprungseigenschaft nachgewiesen werden. Hierzu dient die Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprung.

Informationen zu Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprung

Bei nacheinander in mehreren Unternehmen durchgeführten Be- oder Verarbeitungen ist es durchaus möglich, dass

  • der Lieferant an den gelieferten Waren bereits Be- oder Verarbeitungen vorgenommen hat, die für sich genommen nicht ursprungsbegründend sind, und
  • diese Waren beim Empfänger weiter be- oder verarbeitet werden, und
  • die in den beteiligten Unternehmen insgesamt durchgeführten Be- oder Verarbeitungen zum Ursprung führen.

Der Nachweis der beim Lieferanten bereits vorgenommenen Be- oder Verarbeitungen erfolgt durch Lieferantenerklärungen für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft.

Informationen zu Lieferantenerklärungen für Waren ohne Präferenzursprung

Vormaterialien ohne Präferenzursprung müssen die dafür geltenden Listenbedingungen erfüllen und es muss in der Europäischen Union mehr als eine sogenannte Minimalbehandlung erfolgen. Vormaterialien mit Präferenzursprung in einem Land, mit dem kumuliert werden kann, müssen nicht ausreichend be- oder verarbeitet werden.

Informationen zu Listenbedingungen
Informationen zu Minimalbehandlungen
Informationen zur Kumulierung

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen