Nachweispapiere für Vorlieferungen
Waren können die Ursprungseigenschaft nicht nur durch vollständiges Gewinnen oder Herstellen sondern auch durch ausreichende Be- oder Verarbeitung der verwendeten Vormaterialien in der Europäischen Union erlangen. Die Europäische Union gilt dabei in allen Präferenzregelungen als ein Gebiet oder "Land". Die zum Erwerb der Ursprungseigenschaft erforderlichen Be- oder Verarbeitungen können auch nacheinander in verschiedenen Betrieben in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten erfolgen.
Zur Feststellung des präferenziellen Ursprungs einer hergestellten Ware sind die zur Herstellung bezogenen Vormaterialien zu unterscheiden in
- Vormaterialien mit Präferenzursprung in der Europäischen Union,
- Vormaterialien mit Präferenzursprung in einem Land, mit dem kumuliert werden kann,
- Vormaterialien ohne Präferenzursprung (darunter fallen auch Vormaterialien mit Präferenzursprung in einem Land, mit dem nicht kumuliert werden kann, oder Vormaterialien, deren Ursprung nicht nachgewiesen werden kann).
Einige Ursprungsprotokolle sehen folgende Besonderheit vor:
Vormaterialien mit Präferenzursprung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gelten als Vormaterialien mit Präferenzursprung in der Europäischen Union. Zum EWR gehören die Europäische Union, Island, Liechtenstein und Norwegen. Der Nachweis des EWR-Ursprungs erfolgt durch Präferenznachweise, in denen als Ursprungsland "EWR" angegeben ist.
Informationen zu Präferenznachweisen
Beim Bezug von Vormaterialien mit Präferenzursprung in der Europäischen Union muss genau diese Ursprungseigenschaft nachgewiesen werden. Hierzu dient die Lieferantenerklärung für Waren mit Präferenzursprung.
Informationen zu Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprung
Bei nacheinander in mehreren Unternehmen durchgeführten Be- oder Verarbeitungen ist es durchaus möglich, dass
Der Nachweis der beim Lieferanten bereits vorgenommenen Be- oder Verarbeitungen erfolgt durch Lieferantenerklärungen für Waren ohne Präferenzursprungseigenschaft.
Informationen zu Lieferantenerklärungen für Waren ohne Präferenzursprung
Vormaterialien ohne Präferenzursprung müssen die dafür geltenden Listenbedingungen erfüllen und es muss in der Europäischen Union mehr als eine sogenannte Minimalbehandlung erfolgen. Vormaterialien mit Präferenzursprung in einem Land, mit dem kumuliert werden kann, müssen nicht ausreichend be- oder verarbeitet werden.
Informationen zu Listenbedingungen
Informationen zu Minimalbehandlungen
Informationen zur Kumulierung