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Kumulierung

Je nachdem, wie viele Länder in einer Kumulierungszone beteiligt sind, unterscheidet das Präferenzrecht zwischen der bilateralen Kumulierung und der diagonalen Kumulierung (auch als multilaterale Kumulierung bezeichnet).
Bei letzterer können Vormaterialien mit nachgewiesenem Ursprung aus den übrigen Vertragsparteien der jeweiligen Präferenzzone verwendet werden, wenn das Erzeugnis in ein Land dieser Präferenzzone ausgeführt wird. Die wichtigsten Varianten diagonaler Kumulierungen sind die Kumulierung nach dem Regionalen Übereinkommen, die paneuropäische und Pan-Euro-Med-Kumulierung sowie die SAP-Kumulierung.
Kumulierungen können dabei als vollständige (auch volle oder große) oder als eingeschränkte Kumulierung ausgestaltet sein, je nachdem welche Vormaterialien "kumuliert" werden dürfen.

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