Ursprungsprüfung bei Warenzusammenstellungen
Eine als "Zeichenset" bezeichnete Warenzusammenstellung aus folgenden Bestandteilen wird mit einem Ab-Werk-Preis von 10,00 Euro in die Schweiz verkauft:
Bezeichnung des Bestandteils | Wert | Herkunft |
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1 Lineal mit Maßeinteilung (Pos. 9017) | 1,20 Euro | Zukauf, mit Ursprung Europäische Union |
1 Radiergummi aus Kunststoff (Pos. 3926) | 1,00 Euro | Zukauf, ohne Ursprung |
1 Zirkel (Pos. 9017) | 4,50 Euro | Zukauf, mit Ursprung Europäische Union |
1 Bleistift (Pos. 9609) | 0,60 Euro | Eigenfertigung aus Holz (Pos. 4408)
und Graphit (Pos. 2504), jeweils ohne
Ursprung zugekauft |
Klarsichtverpackung (Pos. 3923) | 0,10 Euro | Zukauf, ohne Ursprung |
Die gesamte Warenzusammenstellung ist nach der Allgemeinen Vorschrift 3 in die Position 9017 des Harmonisierten Systems einzureihen, da der Zirkel charakterbestimmend ist.
Ermittlung der Ursprungseigenschaft der Bestandteile
Als Bestandteile mit Ursprung in der Europäischen Union werden das Lineal mit einem Preis von 1,20 Euro und der Zirkel mit einem Preis von 4,50 Euro zugekauft. Hierfür liegen entsprechende Lieferantenerklärungen vor.
Als Bestandteile ohne Ursprung werden der Radiergummi mit einem Preis von 1,00 Euro und die Klarsichtverpackung mit einem Preis von 0,10 Euro zugekauft.
Der Ursprung des eigengefertigten Bleistifts ist anhand der Ursprungsregeln für die Position 9609 zu prüfen. Die Verarbeitungsliste sieht als einzige Bedingung einen Positionswechsel vor, der für beide verwendeten Vormaterialien gegeben ist. Der Bleistift ist somit als Bestandteil mit Ursprung in der Europäischen Union zu werten.
Ermittlung der Ursprungseigenschaft der Warenzusammenstellung
Damit enthält die Warenzusammenstellung Bestandteile ohne Ursprung im Wert von insgesamt 1,10 Euro und somit weniger als 15 Prozent des Ab-Werk-Preises. Sie gilt insgesamt als präferenzielles Ursprungserzeugnis der Europäischen Union im Sinne der für den Warenverkehr mit der Schweiz einschlägigen Anlage I zum Regionalen Übereinkommen.