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Erwerb des Ursprungs nach den Ursprungsregeln

Bei der Prüfung eines Ursprungserwerbs ist es wichtig zu unterscheiden, ob und in welchem Umfang Vormaterialien mit Ursprung in der EU oder in bestimmten präferenziellen Partnerstaaten oder Vormaterialien ohne Ursprung verwendet werden. Davon hängt ab, welche Ursprungsregeln anwendbar sind.

Neutrale Elemente

Für den Ursprungserwerb einer Ware sind sogenannte neutrale Elemente nicht zu berücksichtigen.
Darunter zählen insbesondere Erzeugnisse, die nicht in die endgültige Zusammensetzung des herzustellenden Erzeugnisses eingehen und nicht eingehen sollen. Ebenso ohne Bedeutung für den Ursprungserwerb sind die zur Herstellung verwendeten Maschinen, Anlagen, Ausrüstung, Werkzeuge sowie Energie und Brennstoffe hierfür.

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