Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Verlust der Ursprungseigenschaft

Die Ursprungseigenschaft einer Ware kann bei verschiedenen Konstellationen verloren gehen:

Verlust der Ursprungseigenschaft beim Ursprungserwerb

Die Ursprungseigenschaft einer Ware geht beim Ursprungserwerb verloren, wenn die territorialen Auflagen nicht eingehalten sind.

Informationen zum Territorialitätsprinzip beim Ursprungserwerb

Verlust der Ursprungseigenschaft bei Handelswaren

Nach dem Territorialitätsprinzip geht die Ursprungseigenschaft grundsätzlich verloren, wenn sich die Ware vor dem Export in einen Partnerstaat außerhalb der Europäischen Union befunden hat.

Dabei gelten Ausnahmen in folgenden Fällen:

  • Kumulierung: Im Rahmen einer Kumulierungszone gehandelte Waren unterliegen keinen territorialen Einschränkungen.
    Informationen zur Kumulierung
  • Präferenzielle Rückwarenregelung: Die Ursprungseigenschaft geht für Ursprungswaren, die aus der Europäischen Union in ein anderes Land ("Drittland") ausgeführt und wieder eingeführt wurden, nicht verloren. Dazu ist nachzuweisen, dass die wieder eingeführten Waren dieselben wie die ausgeführten Waren sind. Die Waren dürfen im Drittland oder während des Transportes - von zustandserhaltenden Behandlungen (z.B. Kühlen einer Ware) abgesehen - nicht be- oder verarbeitet worden sein.

Reparatur von gebrauchten Waren

Werden gebrauchte Waren (z.B. defekte Maschinen) aus einem Partnerstaat zu Reparaturzwecken importiert, sind beim Export der reparierten Ware zu Präferenzbedingungen folgende Punkte zu beachten:

Die Reparatur einer Ware stellt immer eine Be- oder Verarbeitung dar. Daher ist zwingend eine neue Prüfung zur Bestimmung des Präferenzursprungs erforderlich.

Informationen zum Erwerb des Ursprungs nach den Ursprungsregeln

Ob eine gebrauchte Ware, die ursprünglich mit einem Präferenznachweis exportiert wurde, bei der neuen Ursprungsprüfung als Vormaterial mit Ursprungseigenschaft angesehen werden kann, hängt davon ab, ob für die gebrauchte Ware ein Präferenznachweis aus dem Partnerstaat vorliegt und das Territorialitätsprinzip eingehalten wurde.

Allgemeine Informationen zum Territorialitätsprinzip beim Ursprungserwerb

Der Warenverkehr zwischen den Staaten einer gemeinsamen Kumulierungszone unterliegt nicht den territorialen Einschränkungen.

Informationen zur Kumulierung

Beispiel

In der Europäischen Union wurde eine Werkzeugmaschine ursprungsbegründend hergestellt und in die Schweiz exportiert. In der Schweiz wurde die Werkzeugmaschine in einer Produktionsanlage verwendet. Nach vier Jahren wurde die defekte Werkzeugmaschine zur Reparatur aus der Schweiz mit einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 zurück in die Europäische Union geschickt. Die reparierte Werkzeugmaschine wird nun an einen Kunden in Albanien verkauft. Da hier nur Länder der paneuropäischen Kumulierungszone (Europäische Union, Schweiz, Albanien) am Warenverkehr beteiligt sind, ist das Territorialitätsprinzip eingehalten. Die defekte Werkzeugmaschine gilt im Rahmen der Präferenzkalkulation für den Export der reparierten Werkzeugmaschine nach Albanien als Vormaterial mit Ursprungseigenschaft.

Eine Ausnahme des Territorialitätsprinzips stellt die präferenzielle Rückwarenregelung dar. Danach geht die Ursprungseigenschaft für Ursprungswaren, die aus der Europäischen Union in ein Drittland ausgeführt und wieder eingeführt werden, nicht verloren, wenn

  • nachgewiesen ist, dass die wieder eingeführten Waren dieselben wie die ausgeführten Waren sind und
  • die Waren im Drittland oder während des Transportes - von zustandserhaltenden Behandlungen abgesehen - nicht be- oder verarbeitet worden sein. Der bestimmungsgemäße Gebrauch einer Ware stellt eine Abnutzung dieser Ware dar und ist nicht von den zustandserhaltenden Behandlungen umfasst.
Beispiel

In der Europäischen Union wurde eine Werkzeugmaschine hergestellt und in die USA exportiert. In den USA wurde die Werkzeugmaschine drei Jahre in einer Produktionsanlage verwendet und anschließend zurück in die Europäische Union gesandt. Die Werkzeugmaschine wird nun nach einer Überholung an einen Kunden in die Schweiz verkauft. Da hier die beteiligten Länder (Europäische Union, USA, Schweiz) keiner gemeinsamen Kumulierungszone angehören und die präferenzielle Rückwarenregelung nicht zur Anwendung kommt, ist das Territorialitätsprinzip verletzt. Die gebrauchte Werkzeugmaschine gilt im Rahmen der Präferenzkalkulation für den Export der überholten Werkzeugmaschine in die Schweiz als Vormaterial ohne Ursprungseigenschaft.

Beispiel

In der Europäischen Union wurde eine Werkzeugmaschine ursprungsbegründend hergestellt und in die Schweiz exportiert. In der Schweiz wurde die Werkzeugmaschine in einer Produktionsanlage verwendet. Aus der Schweiz wurde die defekte Werkzeugmaschine zur Reparatur mit einer Ursprungserklärung auf der Rechnung zurück in die Europäische Union geschickt. Die reparierte Werkzeugmaschine wird nun an einen Kunden nach Südkorea verkauft. Da hier die beteiligten Länder (Europäische Union, Schweiz, Südkorea) keiner gemeinsamen Kumulierungszone angehören und die präferenzielle Rückwarenregelung nicht zur Anwendung kommt, ist das Territorialitätsprinzip verletzt. Die defekte Werkzeugmaschine gilt im Rahmen der Präferenzkalkulation für den Export der reparierten Werkzeugmaschine nach Südkorea als Vormaterial ohne Ursprungseigenschaft.

Zur Abwicklung von Reparaturverkehren bietet sich das Verfahren der aktiven Veredelung an. In neueren Präferenzabkommen sind hierzu eigene Bestimmungen enthalten (vgl. z.B. Art. 2.9 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft).

Informationen zur aktiven Veredelung

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen