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Ursprungspräferenzen und Ursprungssystematik

Alleine die bloße Herkunft von Waren aus den entsprechenden Ländern oder aus der Europäischen Union führt noch nicht zur Gewährung der Vorzugsbehandlung des Präferenzrechts. Voraussetzung ist vielmehr ihr präferenzieller Ursprung, der unter Berücksichtigung der Ursprungssystematik zu ermitteln ist.
Die in den einzelnen Präferenzregelungen enthaltenen Ursprungsregeln sind in ihrer konkreten Ausgestaltung zwar nicht identisch, folgen aber dennoch einer einheitlichen Systematik.

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