- Datum: : 20.12.2023
- Thema: : WuP
Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt Serie L vom 15. Dezember 2023 die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2780 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1039 der Kommission hinsichtlich der Verlängerung der Aussetzung bestimmter Zollpräferenzen, die bestimmten APS-begünstigten Ländern gewährt wurden.
Mit Fachmeldung vom 29. November 2023 wurde die Verlängerung der Geltungsdauer des Schemas der allgemeinen Zollpräferenzen bis zum 31. Dezember 2027 bekanntgegeben.
In diesem Zusammenhang wurde nun die in der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1039 vorgesehene Aussetzung bestimmter Zollpräferenzen auf den standardmäßigen Zeitraum von drei Jahren nach Art. 8 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.