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Warenverkehr mit Neuseeland

Neues Freihandelsabkommen mit Neuseeland tritt am 1. Mai 2024 in Kraft

Datum: 10.04.2024Thema: WuP

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 9. April 2024 im Amtsblatt (EU) L/2024/1062 die Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland.

Das am 9. Juli 2023 in Brüssel unterzeichnete Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland wird am 1. Mai 2024 in Kraft treten.

Der Text zu diesem Abkommen wurde am 25. März 2024 im Amtsblatt (EU) L/2024/866 veröffentlicht.

WuP online wird zeitnah angepasst.

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