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Warenverkehr mit Norwegen

Aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren mit Ursprung in Norwegen

Datum: 04.12.2024Thema: WuP

Die Europäische Union veröffentlichte am 3. Dezember 2024 die Durchführungsverordnung (EU) 2024/3001 der Kommission vom 28. November 2024 über die Gewährung uneingeschränkten zollfreien Zugangs zur Union für das Jahr 2025 für bestimmte unter die Verordnung (EU) Nr. 510/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates fallende aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren mit Ursprung in Norwegen.

Den darin aufgeführten Waren mit Ursprung in Norwegen wird vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 uneingeschränkter zollfreier Zugang zur Union gewährt.

Dazu sind die im Protokoll Nr. 3 zum bilateralen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen festgelegten Ursprungsregeln anzuwenden.

Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2025.

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