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Warenverkehr im PAN-Europa-Mittelmeerraum

Verwendung von elektronisch ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen

Datum: 19.02.2024Thema: WuP

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 15. Januar 2024 im Amtsblatt (EU) Reihe L 243 die Empfehlung Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über PAN-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln vom 7. Dezember 2023 zur Verwendung elektronisch ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen.

Während der COVID-19-Pandemie wurden Sondermaßnahmen ergriffen und ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen für Präferenzwecke, die elektronisch mit einer digitalen Signatur oder einem Stempel oder Siegel der zuständigen Behörden oder die als Kopie auf Papier oder in elektronischer Form (eingescannt oder online verfügbar) vorliegen, akzeptiert. Diese Sondermaßnahmen gelten jedoch ab dem 1. Mai 2024 nicht mehr.

Informationen siehe Fachmeldung vom 28. Februar 2024

Dieses bewährte Verfahren für elektronisch ausgestellte Warenverkehrsbescheinigungen wird unter folgenden Bedingungen fortgesetzt, wenn

  • die elektronisch ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen eine ähnliche Form aufweisen wie die Muster gemäß den Anhängen IIIa und IIIb der Anlage I des Regionalen Übereinkommens über PAN-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln;
  • die Zollbehörden der ausführenden Vertragspartei ein gesichertes internetbasiertes Online-System zur Prüfung der Echtheit elektronisch ausgestellter Warenverkehrsbescheinigungen bereitstellen, wenn die Druckanweisungen gemäß den Anhängen IIIa und IIIb nicht erfüllt sind (z.B. Fehlen eines grünen, guillochierten Überdrucks, eines Nassstempels und/oder einer handschriftlichen Unterschrift);
  • die elektronisch ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen eine einmalige Seriennummer und gegebenenfalls Sicherheitsmerkmale aufweisen, mit denen sie identifiziert werden können

Das Datum, ab dem eine Vertragspartei mit der Ausstellung elektronischer Warenverkehrsbescheinigungen beginnt, wird in einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) und nach den jeweiligen Verfahren der Vertragsparteien festgelegt.

Weitere Veröffentlichungen zu diesem Thema sind im Amtsblatt (EU) in nächster Zeit zu erwarten.

Informationen hierzu siehe:
Fachmeldung vom 3. Mai 2024

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